EANS-Hauptversammlung: Stadlauer Malzfabrik AG
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft 1220 Wien, Smolagasse 1, FN 129547 k Wertpapier-Kenn-Nummer: 079 730 E I N L A D U N G zu der am Montag, 23. Juli 2012, 10:00 Uhr, im Schulungszentrum der Gesellschaft, 1220 Wien, Smolagasse 1, stattfindenden 93. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 12. 2011, des Lageberichtes des Vorstandes, des Corporate Governance Berichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2011 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinnes 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen gemäß dem Gesellschaftsrechts- Änderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011) Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 2. Juli 2012 bei der Gesellschaft (1220 Wien, Smolagasse 1) oder auf deren Homepage (www.malzfabrik-ag.at) in die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4 AktG Einsicht zu nehmen. Den Aktionären steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann von jedem Aktionär bis längstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 2. Juli 2012, schriftlich im Original und das Recht nach § 110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 12. Juli 2012, von jedem Aktionär auch in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) per E-Mail (hauptversammlung@stamag.at) oder Telefax (+43-1-28808-19) gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Bei Ausübung dieser Rechte ist die Aktionärseigenschaft durch eine Depotbestätigung nachzuweisen (§ 10a AktG). Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach § 111 Abs. 1 und 2 AktG durch Nachweis des Anteilbesitzes. Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit das Ende des 13. Juli 2012. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist. Der Nachweis für nicht depotverwahrte Aktien erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung eines Notars, welche der Gesellschaft (1220 Wien, Smolagasse 1) im Original bis längstens 18. Juli 2012 zugehen muss. Der Nachweis für depotverwahrte Aktien erfolgt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, welche der Gesellschaft bis längstens 18. Juli 2012 an einer der nachgenannten Adressen zugehen muss (entweder schriftlich im Original an 1220 Wien, Smolagasse 1 oder in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) an Telefax: +43-1-28808- 19). Gemäß § 262 Abs. 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (Swift), nicht entgegennimmt, da stattdessen ein anderer elektronischer Kommunikationsweg (Telefax) eröffnet wird. Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen oder mehrere Vertreter zu bestellen, der (die) im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt (teilnehmen) und dieselben Rechte wie der Aktionär hat (haben), den er (sie) vertritt (vertreten). Sollte ein Aktionär mehrere Vertreter bestellen, erhöht sich dadurch nicht die Anzahl der Stimmen des Aktionärs. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) erteilt werden. Die Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) ist ausreichend. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens 20. Juli 2012, 12:00 Uhr, ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen entweder per Post (1220 Wien, Smolagasse 1), per Telefax (+43-1-28808-19) oder per E-Mail (hauptversammlung@stamag.at) übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.malzfabrik-ag.at (Investor Relations) abrufbar. Die vorstehenden Bestimmungen für die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht sowie erläutert und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt. Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 560.000 Stück. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Wien, im Juni 2012 Der Vorstand Rückfragehinweis: Mag. Josef Kager Smolagasse 1 1220 Wien mailto:office@stamag.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Stadlauer Malzfabrik AG Smolagasse 1 A-1220 Wien Telefon: +43 1 288 08 FAX: +43 1 288 08- 19 Email: office@stamag.at WWW: www.malzfabrik-ag.at Branche: Immobilien ISIN: AT0000797303 Indizes: WBI, Standard Market Auction Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien Sprache: Deutsch
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