EANS-Hauptversammlung: STRABAG SE
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- STRABAG SE Villach, FN 88983 h ISIN AT000000STR1 Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 8. ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE am Freitag, dem 15. Juni 2012, um 10.00 Uhr, im Austria Center Vienna, 1220 Wien, Bruno-Kreisky-Platz 1, Saal E. Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 6. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Ver-äußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Anbot zu beschließen 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im Sin-ne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können, auszugeben. 8. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2012] 9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 4 "Grundkapital und Aktien" und 17 "Hauptversammlung - Teilnahme", zur Änderung im Hinblick auf das Bedingte Kapital 2012 gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG und zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011, mit welchem das AktG und das SE-Gesetz geändert wurde) UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 25. Mai 2012 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com zugänglich und werden auch in der Hauptver-sammlung aufliegen: - Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2011; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9, - Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, - Bericht des Vorstands zu TOP 6 - Erwerb eigener Aktien 2012, - Bericht des Vorstands zu TOP 7 & 8- Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG und Bedingtes Kapital 2012, - Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 118 UND 119 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schrift-lich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversamm-lung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spä-testens am 25. Mai 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, Abteilung Investor Relations, Mag. Diana Klein, CFA, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die an-tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sie-ben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu je-dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Be-gründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 5. Juni 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 22 422 - 1177 oder an 1220 Wien, Donau-City-Straße 9, Abteilung Investor Relations, Mag. Diana Klein, CFA, Abteilung Investor Relations, oder per E-Mail investor.relations@strabag.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigen-schaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen An-forderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberech-tigung verwiesen. Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegen-heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Jeder Aktionär ist überdies berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesord-nungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.strabag.com zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz und bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 5. Juni 2012 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist und sich anmeldet. depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä-testens am 12. Juni 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss. Per Post oder Oesterreichische Kontrollbank AG Boten Abteilung KMS / HV Operation Center 2 Strauchgasse 1-3 / 1. Stock 1010 Wien als Bevollmächtigte von STRABAG SE oder Per Telefax: +43 (1) 928 90 61 Per E-Mail: hv.anmeldung-2@oekb.at, wobei die Depotbestäti¬gung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist [bei Fragen von in- und ausländischen Kreditinstituten zur Ausstellung von Depotbestätigungen und deren Übermittlung können diese an einen Mitarbeiter der OeKB gestellt werden: telefonisch +43 (1) 531 27/2051 oder elektronisch hv.anmeldung-2@oekb.at] STRABAG SE nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb, da STRABAG SE bei den vorangegangenen beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben. Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied-staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000000STR1, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver-sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 5. Juni 2012 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Namensaktien Hinsichtlich Namensaktien sind nur solche Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptver-sammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform der Gesellschaft spätestens am 12. Juni 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugeht. Per Post Oesterreichische Kontrollbank AG Abteilung KMS / HV Operation Center 2 Strauchgasse 1-3 / 1. Stock 1010 Wien als Bevollmächtigte von STRABAG SE oder Per Telefax: +43 (1) 928 90 61 Per E-Mail: hv.anmeldung-2@oekb.at, wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E Mail anzuschließen ist Anmeldungen werden in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegenge-nommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversamm-lung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer-den können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 14. Juni 2012, 17.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post Oesterreichische Kontrollbank AG Abteilung KMS / HV Operation Center 2 Strauchgasse 1-3 / 1. Stock 1010 Wien als Bevollmächtigte von STRABAG SE oder Per Telefax: +43 (1) 928 90 61 Per E-Mail: hv.anmeldung-2@oekb.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Gleiches gilt für den Widerruf einer bereits erteilten und der Gesellschaft übersandten Vollmacht. Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Als besonderer Service steht den Aktionären Notar Dr. Christoph Bieber, 1010 Wien, Seilerstätte 28, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesell-schaft eingeteilt in 114.000.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält per 14. Mai 2012, Tagesbeginn, 9.596.089 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 104.403.911. TEILWEISE ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 15. Juni 2012 ab ca. 10.00 Uhr live im Internet unter www.strabag.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätz-lich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben. STRABAG SE behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschei-nenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 9.00 Uhr. Wien, im Mai 2012 Der Vorstand Rückfragehinweis: STRABAG SE Diana Klein, CFA Head of Investor Relations Tel: +43-1-22422-1116 diana.klein@strabag.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: STRABAG SE Donau-City-Straße 9 A-1220 Wien Telefon: +43 1 22422 -0 FAX: +43 1 22422 - 1177 Email: www.strabag.com WWW: investor.relations@strabag.com Branche: Bau ISIN: AT000000STR1, AT0000A05HY9 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, SATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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