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Hypoport AG

EANS-News: Hypoport AG
Bekanntmachung gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf


Berlin, 4 Mai 2012 (euro adhoc) - Der Vorstand der Hypoport AG hat am 02. Mai
2012 beschlossen, für einen Gesamterwerbspreis von insgesamt maximal 900.000
Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu 60.000 eigene Aktien ausschließlich über
die Börse zurückzukaufen. Zweck des Programms ist die Bedienung von
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen sowie sonstige Formen der Zuteilung von Aktien
an Mitarbeiter der Gesellschaft und des Hypoport-Konzerns. Der Aktienrückkauf
erfolgt in Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 zum
Erwerb eigener Aktien. Der Aufsichtsrat hat dem Aktienrückkaufprogramm
zugestimmt. Der Aktienrückkauf soll frühestens am 08. Mai 2012 beginnen und
spätestens zum 31. Dezember 2012 beendet sein.

Der Rückkauf der Aktien wird nach Maßgabe der Safe-Harbor-Regelungen gemäß § 14
Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Verbindung mit den
Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember
2003 (nachfolgend: EU-VO) erfolgen. Der Rückkauf wird im Auftrag und für
Rechnung der Hypoport AG durch Einschaltung eines unabhängigen Kreditinstitutes
erfolgen. Das Kreditinstitut muss den Erwerb der Hypoport-Aktien in
Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die
Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 04. Juni 2010 einhalten.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs
von Aktien der Hypoport AG gemäß EU-VO unabhängig und unbeeinflusst von der
Hypoport AG. Die Hypoport AG wird insoweit keinen Einfluss auf die
Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut darf laut EU-VO
bei der Kaufpreisbestimmung den Kurs des letzten an der betreffenden Börse
unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) den des
derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf der betreffenden Börse nicht
überbieten. Des Weiteren darf das Kreditinstitut laut Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs an
den jeweils dem Erwerb vorangegangenen fünf Handelstagen um nicht mehr als 10
Prozent über- oder unterschreiten.

Das Kreditinstitut darf laut EU-VO an einem Tag nicht mehr als 25 Prozent des
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der Hypoport-Aktie an der Börse, an
welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Das durchschnittliche Handelsvolumen ergibt
sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Monat vor
Veröffentlichung des Programms. Das zulässige Handelsvolumen wird für die Dauer
des Aktienrückkaufprogramms auf 1.000 Aktien pro Tag festgelegt.

Der Vorstand der Hypoport AG kann das Aktienrückkaufprogramm jederzeit aussetzen
und - unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen - wieder aufnehmen lassen.

Die Hypoport AG wird über die durchgeführten Transaktionen gemäß EU-VO
regelmäßig auf der Internetseite www.hypoport.de/investorrelations.html
berichten.

Über die Hypoport AG
Hypoport ist mit dem unabhängigen Vertrieb von Finanzprodukten und seinem
B2B-Finanzmarktplatz in zwei sich gegenseitig verstärkenden Segmenten
erfolgreich. Hypoport bietet stets den einfachsten Zugang zu den besten
Finanzdienstleistungen. Die Europace AG, ein 100%iges Tochterunternehmen von
Hypoport, entwickelt und betreibt mit dem internetbasierten Finanzmarktplatz
EUROPACE die größte deutsche Plattform für Immobilienfinanzierungen,
Bausparprodukte und Ratenkredite. Ein voll integriertes System vernetzt rund 180
Partner aus den Bereichen Banken, Versicherungen und Finanzvertriebe. Mehrere
tausend Nutzer wickeln monatlich über 20.000 Transaktionen mit einem
Geschäftsvolumen von mehr als 3 Mrd. Euro über EUROPACE ab. Das Hypoport
Tochterunternehmen Dr. Klein & Co. AG ist internetbasierter und unabhängiger
Finanzvertrieb. Die Dr. Klein Spezialisten beraten Privatkunden ganzheitlich in
den Bereichen Immobilienfinanzierung, Versicherung und Geldanlage. Schon seit
1954 ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der
Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen Immobilieninvestoren. Die
Hypoport AG hat den Sitz in Berlin, beschäftigt über 500 Mitarbeiter und ist an
der Deutschen Börse im Prime Standard gelistet.


Rückfragehinweis:
Michaela Reimann
Pressesprecherin
Telefon: +49 (0) 30 42086 1936
E-Mail:  michaela.reimann@hypoport.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: Hypoport AG
             Klosterstraße 71
             D-10179 Berlin
Telefon:     +49(0)30 42086-0
FAX:         +49(0)30 42086-1999
Email:        ir@hypoport.de
WWW:         http://www.hypoport.de
Branche:     Finanzdienstleistungen
ISIN:        DE0005493365
Indizes:     CDAX, Prime All Share
Börsen:      Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Hypoport AG, übermittelt durch news aktuell

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