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Chancen durch mehr Wettbewerb in der Rechtsberatung - Neuerscheinung zum Rechtsdienstleistungsgesetz von Haufe

Freiburg (ots)

Der Rechtsberatungsmarkt wird zum 1. Juli 2008 grundlegend reformiert und eröffnet neue Spielräume für Unternehmer. In Zukunft dürfen nämlich neben Rechtsanwälten auch andere Berufsgruppen Rechtsberatung anbieten. So können z.B. Kfz-Versicherungen über die schadensrechtlichen Folgen von Verkehrsunfällen beraten, Banken können Auskünfte zur Unternehmensnachfolge geben und Architekten dürfen Fragen der Sachmängelhaftung beantworten. Für Kunden bietet sich so die Möglichkeit, zeitraubende Anwaltsbesuche zu umgehen und hohe Honorare zu vermeiden.

Wichtig: Diese neue Form der Rechtsberatung ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Sie darf nur im außergerichtlichen Bereich erfolgen und muss außerdem eine bloße Nebenleistung zur hauptberuflichen Tätigkeit sein, d.h. sie darf nicht zum Kerngeschäft des jeweiligen Dienstleisters gehören. Was genau unter einer Nebenleistung zu verstehen ist, bleibt allerdings im neuen Gesetz offen und wird wohl erst durch die Gerichte geklärt werden.

Das Fachbuch "Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz" aus der Reihe Haufe aktuell bietet schnell und detailliert noch vor In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes einen Überblick über alle Neuregelungen. Es erläutert fundiert die zukünftig erlaubten Rechtsdienstleistungen durch andere Berufsgruppen und auch deren Grenzen. Praktische Arbeitshilfen wie z.B. das Lexikon der zulässigen Rechtsdienstleistungen zeigen schnell und übersichtlich, welche Beratung für welche Berufsgruppe erlaubt ist. Alle Arbeitshilfen finden sich auch auf der beigefügten CD-ROM.

   "Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz" 
   Udo Eversloh 
   272 Seiten, DIN A4 Broschur, 39,80 Euro 
   Rudolf Haufe Verlag, Niederlassung Planegg bei München 
   ISBN 978-3-448-06896-2 
   Bestell-Nr. 07134-0001

Pressekontakt:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Angelika Joubert
Tel. 0761/3683-464
Fax 0761/3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse

Original-Content von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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