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Notargebühren: Geld zurück verlangen

Freiburg (ots)

Alle, die sich in den letzten vier Jahren bei
einem verbeamteten Notar Geschäfte haben beurkunden lassen, können
damit rechnen, dass ihnen große Teile der Notargebühren
zurückerstattet werden. Wie die zur Haufe Mediengruppe gehörende
Zeitschrift "Immobilien Wirtschaft und Recht" in ihrer jüngsten
Ausgabe berichtet, ist dies das Ergebnis eines Gutachtens des
ehemaligen Verfassungsrichters Professor Wolfgang Böckenförde vom
März dieses Jahres. Nach derzeitiger Praxis steigt die notarielle
Gebühr mit dem Wert des zu beurkundenden Gegenstands. Der Europäische
Gerichtshof (EuGH) hatte bereits 2002 entschieden, dass verbeamtete
Notare in Baden für bestimmte Vorgänge Gebühren nur noch nach Aufwand
erheben dürfen. Prof. Böckenförde kommt nun zu dem Ergebnis, dass
dies möglicherweise für alle Beurkundungen im beamteten Notariat
gilt. Die Zeitschrift rät, gegen die Gebührenbescheide das
Rechtsmittel der Erinnerung einzulegen. Kosten entstünden dadurch
nicht. Weitere Informationen unter www.iwr-magazin.de

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Dirk Labusch, Chefredaktion "Immobilien Wirtschaft und Recht"
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Telefon 0761-3683-282, Fax -105

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