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Haufe aktuell: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für das Ehrenamt?

Freiburg (ots)

Endlich soll es einen neuen
Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich tätige Führungskräfte in
den Vereinen geben - so das Versprechen des Referentenentwurfs eines
"Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen
Schutzes bürgerschaftlich Engagierter", der nach der Sommerpause im
September verabschiedet und am 1.1.2005 in Kraft treten soll.
Dahinter steckt neben der notwendigen Änderung von diversen
Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB VII) eine nicht
uninteressante Chance, die persönlichen Risiken bei der Ausübung von
Ehrenämtern abzusichern. Der Gesetzesentwurf, der am 30.6.2004 vom
Bundeskabinett beschlossen wurde, enthält zwei Kernaussagen: Zum
einen wird eine freiwillige Versicherungsmöglichkeit über die
Berufsgenossenschaft für die gewählten Ehrenamtsträger eingeführt.
Über den Verein/den Verband ist dann eine gesetzliche Absicherung mit
dem Leistungsrahmen der gesetzlichen Unfallversicherung möglich. Die
Vereine müssen lediglich die Anzahl der "Ehrenamtsträger" nennen. Die
Abrechnung erfolgt dann über die Berufsgenossenschaft und zwar nicht
nach Versicherungssummen, sondern auf der vorgesehenen Basis der
gemeldeten Personen. Noch steht nicht fest, was dies an Prämien
kosten wird.
Außerdem wird eine neue Pflichtversicherung zur gesetzlichen
Unfallversicherung eingeführt. Dies betrifft dann sämtliche
Religionsgemeinschaften, Kirchen und alle damit verbundenen privaten
Organisationen, wenn Personen im Auftrag oder mit Zustimmung der
Kirche ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für
diese Tätigkeiten teilnehmen. Bislang schätzt man den hierfür
erforderlichen Beitragsaufwand für den kirchlichen Bereich auf ca. 4
Mio. EUR. Andererseits ist es natürlich eine begrüßenswerte Stärkung
des Ehrenamtes, wenn man über eine Pflichtversicherung vorhandene
Risiken bei der kirchlichen Gemeindearbeit, die bekanntermaßen weit
in den sozialen Bereich hineingeht, über einen Solidarschutz abfängt.
Über die konkreten Auswirkungen für die Vereine sprach der
Freiburger Rechtsanwalt Gerhard Geckle, Herausgeber des
Organisationshandbuchs "Der Verein" mit Manuela Gnauck-Stuwe,
Abteilungsleiterin Gefahrtarif der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
(VBG), Hamburg, der Einrichtung, über die künftig die gesamte
organisatorische Abwicklung laufen wird.
Interessenten können das aktuelle Interview vorab über
www.vereins-office.de abrufen oder in der nächsten Ausgabe von Verein
aktuell - dem Informationsdienst des Organisationshandbuchs "Der
Verein", erschienen im zur Haufe Mediengruppe gehörenden WRS Verlag,
Planegg, nachlesen.

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64,
79102 Freiburg
Tel.: 0761-3683-940 oder -464, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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