Wichtige Änderung im Gebührenrecht der Anwälte: Individuelle Honorarvereinbarung ab 1. Juli - Neue Chancen für Anwälte - Kostenloser Download der Haufe Mediengruppe
Freiburg (ots)
Ab dem 1. Juli 2006 werden die bisherigen gesetzlichen Anwaltsgebühren für eine außergerichtliche Beratung und Begutachtung weitgehend wegfallen. Die entsprechenden Regelungen im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG VV) sind ersatzlos gestrichen worden. Aufgrund des Wegfalls der gesetzlichen Gebühren müssen nun individuelle Vergütungsvereinbarungen getroffen werden, damit Anwalt und Mandant mit feststehenden Beträgen rechnen können. Sonst riskiert der Rechtsanwalt, für arbeitsaufwändige Beratungen oder Gutachten mit einer Kappungsgrenze von 250 Euro abgefunden zu werden, weil der Gesetzgeber dies bei fehlender Vereinbarung so vorgeschrieben hat.
Die individuelle Honorarvereinbarung birgt aber auch die Chance, eine angemessene Vergütung durchzusetzen. Hier fehlt vielen Rechtsanwälten jedoch Erfahrung im Umgang mit Honorarverhandlungen und Vergütungsvereinbarungen. Fragen stellen sich u. a. zu Form und Höhe der Vereinbarung: Welche Formerfordernisse sind zu beachten? Welche Vergütung ist "angemessen" im Sinne der Vorschriften? Welche Besonderheiten sind im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu beachten?
Genau hier setzt die Haufe Mediengruppe an und bietet Anwälten ab sofort einen besonderen Service: Unter www.haufe.de/rvg stehen aktuelle Informationen zu den neuen Regelungen, konkrete Tipps zur Umsetzung und ein Mustertext für eine Vergütungsvereinbarung zum kostenlosen Download bereit.
Weitere Informationen: Haufe Mediengruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tanja Eckenstein Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg Tel. 0761-3683-940 oder -464, Fax -900 E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de
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