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Haufe aktuell: Bestimmte Auskünfte des Finanzamtes künftig gebührenpflichtig

Freiburg (ots)

Steuerliche Regelungen sind kompliziert, manchmal
sogar so kompliziert, dass auch ausgewiesene Experten nicht sicher 
sind, wie ein bestimmter Sachverhalt steuerrechtlich zu würdigen ist.
Liegt ein solcher Fall vor, kann unter bestimmten Voraussetzungen 
beim Finanzamt eine sog. verbindliche Auskunft beantragt werden. 
Diese wird zwar unter Vorbehalt erteilt, bietet aber dennoch ein 
hohes Maß an Rechtssicherheit. Denn dadurch wird die Beurteilung des 
Finanzamts aktenkundig, selbst wenn erst Jahre später eine 
Überprüfung von Steuersachverhalten erfolgt.
Eine Dienstleistung, die mancher Steuerzahler, Steuerberater oder 
Lohnbuchhalter gern in Anspruch nimmt, zumal sie kostenlos ist - 
bislang zumindest.
Künftig lassen sich die Finanzämter ihre Dienstleistungen bei 
Auskünften  bezahlen. Eine entsprechende Ergänzung der Abgabenordnung
als Rechtsgrundlage liegt heute dem Bundesrat zur Entscheidung vor 
und soll mit ihrer Verkündung - also  innerhalb der nächsten Wochen -
bereits in Kraft treten. Nach Berechnungen des BDI bedeutet das für 
manche Unternehmen bis zu einer  Millionen Euro Zusatzkosten im Jahr.
Was kommt auf den Steuerzahler oder den eingeschalteten Berater 
zu? Im Regelfall richtet sich die Gebühr nach dem Gegenstandswert, 
wie es auch im Gerichtskostengesetz vorgesehen ist. Kann die 
Finanzbehörde keinen Gegenstandwert ermitteln, wird eine 
Zeitgebühr(pro angefangene 1/2 Stunde 50 Euro, mindestens jedoch 100 
Euro) erhoben. Ein kleines Trostplaster: Für die normale 
Einkommensteuererklärung eines Durchschnittverdieners spielte die 
schriftliche Auskunft bisher selten eine Rolle. Die von ihnen oft 
genutzten mündlichen Anfragen bei den Finanzämtern sind von der 
Gesetzesänderung nicht berührt. Auch die Informationszentren der 
Finanzbehörden bleiben kostenlos. Aber dafür sind die Auskünfte im 
Zweifelsfall auch nicht rechtsverbindlich.

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-975
Fax 0761-3683-900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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