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Eckwerte für einen neuen Medienstaatsvertrag verabschiedet: VPRT fordert einheitlichen Regulierungsrahmen für private elektronische Medien

Berlin (ots)

Die VPRT-Mitglieder fordern einen einheitlichen
Ordnungsrahmen für private elektronische Medienangebote. Auf der
diesjährigen Jahreshauptversammlung in Berlin ist ein Eckwertepapier
für einen Medienstaatsvertrag verabschiedet worden, der die geltenden
Staatsverträge für Rundfunk und Mediendienste ablösen soll.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz zur medienpolitischen Initiative des
Verbandes: "Wir stellen konkrete ordnungspolitische Vorschläge für
die dringend notwendige Modernisierung der Medienregulierung in
Deutschland und Europa zur Diskussion. Ziel ist es, die bestehenden
Wettbewerbsverzerrungen durch die unterschiedlichen Regelungen für
vergleichbare elektronische Medien so schnell als möglich abzubauen."
Doetz erläuterte, dass das Nebeneinander von Rundfunkstaatsvertrag
und Mediendienste-Staatsvertrag den Marktentwicklungen angesichts der
technischen und inhaltlichen Konvergenz schon heute nicht mehr
gerecht werde. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Medienstandortes
Deutschland zu sichern, müssten die Länder als ersten Schritt ein
gemeinsames Regulierungsdach für alle privaten elektronischen Medien
in ihrer Zuständigkeit bauen. "Leitgedanke der künftigen Regulierung
muss dabei sein: Liberalisierung für Medien-Inhalte, soweit möglich,
und Schutz der Angebotsvielfalt elektronischer Medien, soweit nötig",
erklärte der VPRT-Präsident.
Erforderlich sei der rasche Abbau überflüssiger Regulierungen bei
der Werbung und die Vereinheitlichung des Jugendschutzes. Notwendig
sei aber auch, einen angemessenen Zugang von elektronischen
Massenmedien zu den für sie und das Publikum wesentlichen
Übertragungswegen der Terrestrik und des Breitbandkabels
medienrechtlich sicherzustellen. Gerade das aktuelle Vorgehen der
neuen Kabelnetzbetreiber zeige, dass eine Gefährdung von Meinungs-
und Angebotsvielfalt nicht auszuschließen sei, wenn die Länder keine
entsprechenden Vorkehrungen träfen.
Doetz appellierte an die Ministerpräsidenten der Länder, die
medienpolitischen Eckwerte des VPRT in ihre aktuellen Beratungen zu
einer Reform der deutschen Medienordnung einfließen zu lassen. "Der
VPRT bietet den Ländern einen konstruktiven Dialog an, um schnell
eine zukunftsweisende Lösung für einen neuen Ordnungsrahmen für
elektronische Medien zu schaffen", betonte der VPRT-Präsident.
Unter anderem sieht der VPRT-Vorschlag folgende zentrale
medienpolitische Weichenstellungen vor:
  • Zulassungen: Die generelle Zulassungspflicht für Rundfunkangebote sollte zugunsten einer nach Übertragungswegen differenzierten Lösung abgeschafft werden. Zulassungen sollte nur bei der Nutzung terrestrischer Kapazitäten erforderlich sein.
  • Übertragungskapazitäten: Um ein vielfältiges Inhalte-Angebot bei der Terrestrik und im Breitbandkabel zu gewährleisten, müssen die Länder einen angemessenen Zugang für diese Dienste sicherstellen. Auch im ausgebauten, digitalisierten Breitbandkabel bedarf es eines Korridors von einem Drittel der zur Verfügung stehenden Kapazitäten, der vorrangig durch Rundfunk und Mediendienste zu belegen ist.
  • Konzentrationskontrolle: Zur Sicherung der Meinungsvielfalt bei elektronischen Medienangeboten ist die Anwendung des bestehenden allgemeinen Kartellrechts ausreichend. Für vielfaltssichernde Maßnahmen bei internem Wachstum besteht keine Notwendigkeit. Eine rundfunkspezifische Konzentrationskontrolle durch Ländereinrichtungen ist daher entbehrlich. Die diesbezügliche Aufsicht und die Fusionskontrolle sollte den Kartellämtern übereignet werden.
  • Werbung: Da es für striktere Regelungen im Rundfunk im Vergleich zu Mediendiensten keinen sachlichen Grund gibt, müssen die zeitlichen Höchstgrenzen und die Vorgaben zur Einfügung von Werbung abgeschafft werden. Werbung für frei verkäufliche Produkte und Dienstleistungen darf nicht durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt werden.
  • Jugendschutz: Durch den Medienstaatsvertrag muss für alle elektronischen Mediendienste der Stellenwert der Selbstkontrolle insbesondere beim Jugendschutz gestärkt werden. Die externe Aufsicht sollte grundsätzlich auf die nachträgliche Sanktionierung von Missbrauch beschränkt werden. Ziel des Jugendmedienschutzes muss die Gewährleistung eines umfassenden Schutzniveaus bei allen Angeboten sein. Dabei muss dafür Sorge getragen werden, dass vergleichbare Angebote mit einem ähnlichen Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche nicht unterschiedlichen Anforderungen ausgesetzt sind.
  • Aufsicht: Die Missbrauchsaufsicht in Jugendschutzfragen sollte auf Länderebene vereinheitlicht werden. Die bestehenden Aufsichtseinrichtungen der Landesmedienanstalten und der Obersten Landesjugendbehörden sollten zugunsten einer einheitlichen Missbrauchsaufsicht in einer gemeinsamen Organisation zusammengeführt werden, die auch für öffentlich-rechtliche Medienangebote zuständig ist. Dementsprechende Überlegungen sollten ebenso für die Aufsicht über Teledienste angestellt werden.
Für Rückfragen:
Dr. Thorsten Grothe Tel.: 0228/93450-38, e-mail:  grothe@vprt.de
VERBAND PRIVATER RUNDFUNK UND TELEKOMMUNIKATION E. V.
53177 Bonn (Bad Godesberg)
Burgstraße 69
Tel: 02 28/9 34 50-0
Fax: 02 28/9 34 50-48
e-mail:  vprt@vprt.de
Hinweis für die Redaktionen: Die Eckwerte für einen neuen
Medienstaatsvertrag werden vom VPRT am Dienstag, 7. November 2000,
auf den Medientagen München vorgestellt. Das ausführliche Papier kann
dann über die VPRT-Geschäftsstelle unter 0228-9345032 bei Ruth Rieck
oder online über die Webpage http://www.vprt.de/aktuelles/positionen
abgerufen werden.

Original-Content von: VAUNET - Verband Privater Medien, übermittelt durch news aktuell

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