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Europäische Kommission nimmt Mitteilung an: Rundfunkgebühren sind staatliche Beihilfen

Bonn/München (ots)

Als positives Signal aus Brüssel für die
nationale Diskussion über die Definition des Programmauftrags von ARD
und ZDF hat der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und
Telekommunikation, Jürgen Doetz, die gestrige Entscheidung der
Europäischen Kommission zur Anwendung der Beihilfevorschriften auf
den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bewertet. "Der VPRT begrüßt die
Klarstellung der Kommission, dass die Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus Gebühren eine staatliche
Beihilfe darstellt", so der VPRT-Präsident anlässlich der
diesjährigen Medientage in München. Dieses sei vom
öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland immer wieder
bestritten worden.
Die Kommission, die als Hüterin der EG-Verträge für die Kontrolle
staatlicher Beihilfen in Europa zuständig ist, stellte in einer
Pressemitteilung drei Voraussetzungen heraus, die in den
Mitgliedstaaten mit Blick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
erfüllt sein müssen:
  • Der öffentlich-rechtliche Auftrag muss klar und präzise definiert werden.
  • Die Finanzierung muss auf das zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages notwendige Maß beschränkt werden.
  • Wenn mit staatlichen Beihilfen finanzierte Rundfunkanstalten Tätigkeiten außerhalb ihres Auftrages ausüben, unterliegen diese den Bestimmungen der finanziellen Transparenzrichtlinie und müssen den dort festgelegten Anforderungen an eine getrennte Buchführung gerecht werden.
Für Rückfragen: 
Stefan Kühler, 
Tel.: 0228-9345031, 
Handy: 0172/2525195,      
e-mail:  kuehler@vprt.de
VERBAND PRIVATER RUNDFUNK UND TELEKOMMUNIKATION E. V.
53177 Bonn (Bad Godesberg)
Burgstraße 69
Tel: 02 28/9 34 50-0
Fax: 02 28/9 34 50-48
e-mail:  vprt@vprt.de

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