VAUNET - Verband Privater Medien
Private Rundfunkveranstalter protestieren gegen mögliche Vergabe der Fußball-Bundesligarechte an Infrastrukturbetreiber: VPRT warnt vor Mehrfachmonopolen im Netz- und Plattformbetrieb sowie im Inhaltebereich
Berlin (ots)
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) e. V. hat große Bedenken gegen eine umfassende Vergabe der Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga an die Deutsche Telekom AG/T-Online International AG oder die Kabel Deutschland GmbH. "Die Kombination von Übertragungsrechten und Rechtehandel auf der einen sowie Monopolstrukturen im Bereich der Übertragungswege auf der anderen Seite birgt große Gefahren für den Wettbewerb und damit die Meinungsvielfalt der Medien. Dies gilt in besonderem Maße für Kabelnetzbetreiber, die nicht nur den Zugang zu knappen Ressourcen kontrollieren, sondern auch selbst als Veranstalter auftreten wollen. Darüber hinaus halten wir eine solche Verknüpfung von Mehrfachmonopolen gerade bei einem Unternehmen mit staatlicher Beteiligung wie der Telekom für schlichtweg unhaltbar", sagte VPRT-Präsident Jürgen Doetz heute in Berlin. "Im Zusammenspiel mit dem politisch gestützten Investitions- und Regulierungsschutz der Telekom beim Ausbau der Glasfasernetze auch für Video On Demand- und Fernsehangebote könnten wir schon bald wieder in die Zeiten des staatlichen Breitbandmonopols zurückgeworfen werden. Wenn nun auch noch Inhalte mit vergeben werden sollten, würde dies das Fass endgültig zum Überlaufen bringen!"
Dem diskriminierungsfreien Zugang und der Abbildung von Inhalten auf Plattformen komme in der digitalen Welt entscheidende Bedeutung zu, so Doetz weiter. Wenn Netze, Plattformen und massenattraktive Inhalte in einer Hand lägen, seien Diskriminierungen quasi vorprogrammiert. "Grundsätzlich ist der Auf- und Ausbau neuer Plattformen für IP-TV über DSL zur Überwindung von Kapazitätsengpässen wie etwa im analogen Kabel sehr zu begrüßen. Allerdings darf dies nicht zu staatlich gestützten Marktabschottungen führen." Gerade Unternehmen mit Staatsbeteiligung könnten zudem beim Rechteeinkauf wettbewerbsfester agieren. Doetz: "Der Gesetzgeber hat sich aus guten Gründen für ein staatsfernes duales Rundfunksystem entschieden. Wer Rundfunk veranstaltet, muss auch die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllen." Der Erwerb einer Rundfunklizenz zur Verwertung von Free- oder Pay-TV-Ausstrahlungsrechten durch die Deutsche Telekom AG/T-Online International AG sei wegen der Rundfunkfreiheit ohnehin höchst bedenklich. Hinzu komme erschwerend, dass die Telekom gleichzeitig auch als zentraler Sponsor von sportlichen Großereignissen, Fußballvereinen und Sportsendungen (ARD-Sportschau) auftrete.
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