BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Verleger und Werbewirtschaft starten Kampagne für ein anderes Urhebervertragsgesetz
Berlin (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) Börsenverein des deutschen Buchhandels Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) Gesamtverband Werbeagenturen
Mit einer breit angelegten öffentlichen Kampagne wollen Zeitungs-, Zeitschriften- und Buchverleger sowie Anzeigenblattverleger und Werbeagenturen die Bundesregierung und den Bundestag zur Umkehr beim geplanten Urhebervertragsgesetz bewegen. In großformatigen Anzeigen, die ab heute in Zeitungen und Zeitschriften erscheinen, appellieren die betroffenen Branchen an die politisch Verantwortlichen, den Gesetzentwurf zu ändern. Unter dem Absender "Kulturwirtschaft für ein anderes Urhebervertragsgesetz" schildern Verleger, aber auch Autoren und Künstler, in Testimonial-Anzeigen die fatalen Folgen des Gesetzes.
"Viele freie Mitarbeiter verlieren ihren Job. Was soll daran sozial sein?", heißt es in der Kopfzeile der Auftaktanzeige, die bereits heute in vielen Zeitungen erschien. Daneben das Porträt des Präsidenten des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen. In einer weiteren Anzeige erklärt eine freie Grafikerin: "Es gibt keine Hilfe, die mir mehr schaden könnte." Auf weiteren Motiven vertreten sind unter anderem der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt, der Filmproduzent Artur ("Atze") Brauner sowie der Berliner Buchverleger Christoph Links. Die Kampagne wurde gemeinsam mit der Berliner Agentur Scholz & Friends entwickelt.
Bei der Präsentation der Kampagne im Rahmen des Zeitungskongresses heute in Berlin erklärten BDZV-Präsident Heinen sowie der stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführung der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck (Vorsitzender der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit im BDZV), die Kampagne solle der Politik wie der gesamten Öffentlichkeit dokumentieren, dass das geplante Gesetz sowohl den Verwertern als auch den Urhebern gleichermaßen schade. Es müsse deshalb dringend überarbeitet werden. Hierzu böten Verleger und Werbewirtschaft ihre Hilfe an. Heinen erinnerte daran, dass die Medienverbände bereits frühzeitig Vorschläge für ein praxisgerechtes Urhebergesetz übermittelt hätten. Diese hätten keinen Eingang in den Entwurf gefunden.
"Wenn das Gesetz so käme, wie es als Entwurf derzeit vorliegt, dann sind die Verträge mit freien Autoren nicht mehr das Papier wert, auf dem sie stehen", sagte Heinen. Denn entgegen jeder vertraglichen Abmachung könnten freie Autoren noch bis zu drei und gegebenenfalls sogar bis zu zehn Jahre nachträglich ein höheres Honorar als ursprünglich vereinbart einklagen. Verlagen, Rundfunksendern, Filmproduzenten, Theatern und anderen Kulturinstitutionen würde mit diesem Gesetz jede Planungssicherheit genommen.
Die Folge des Gesetzes für die Buchbranche machte die Geschäftsführerin des Verlegerausschusses im Börsenverein des deutschen Buchhandels, Edith Karos, deutlich. Die Buchverlage würden gezwungen, sich auf möglichst risikolose Projekte zurückzuziehen. So könnten die Werke jüngerer oder weniger bekannter Autoren kaum noch veröffentlicht werden.
Die Werbewirtschaft sieht durch das Gesetz ihre Wettbewerbsposition gefährdet. Kein Werbungtreibender sei gezwungen, seine Werbung für den deutschen Markt auch in Deutschland machen zu lassen, erklärte der Hauptgeschäftsführer Gesamtverband Werbeagenturen (GWA), Henning von Vieregge. "Wer eine innovative, international agierende Dienstleister-Branche in Deutschland lahmlegen will, installiert ein Gesetz von dem Kaliber, wie es jetzt vorliegt." Nachgewiesene Effizienz in der Werbung dürfe für die Agenturen in Deutschland nicht zum unkalkulierbaren Risiko werden.
Bei den Zeitschriftenverlagen würde das Gesetz das Aus für viele freie Mitarbeiter bedeuten, wie der Leiter der Abteilung Europa und Medien im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Arthur Waldenberger, hervorhob. Denn das Risiko, von jedem Vertragspartner nach Vertragsabschluss verklagt werden zu können, müsse einkalkuliert werden. "Je weniger Vertragspartner ein Verlag hat, desto geringer ist nach dem Gesetz sein Risiko", so Waldenberger. Damit bewirke das Gesetz genau das Gegenteil dessen, was es eigentlich erreichen sollte.
Für die Anzeigenblattverlage sieht der Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Anzeigenblätter, Heiner Urhausen, sogar existenzielle Folgen. Gerade diese Medien mit ihrer meist wöchentlichen Erscheinungsweise seien in ganz besonderer Weise auf die Mitarbeit von Freien angewiesen. Es sei zu befürchten, dass dieses Gesetz in Kombination mit den Folgen des 630-Mark-Gesetzes, von denen sich die Verlage noch längst nicht erholt hätten, für manches Unternehmen tödlich sei.
Rückfragen:
Hans-Joachim Fuhrmann und Anja Pasquay, Telefon 030/260241-38.
Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell