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Zeitungsverleger zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Der Informantenschutz muss gesichert bleiben!

Berlin (ots)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
richterlich angeordneten Auskunft über Verbindungsdaten der
Telekommunikation im Rahmen der Strafverfolgung ("Handy-Urteil")
beinhaltet nach Auffassung des Bundesverbands Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) den klaren Auftrag an den Gesetzgeber, den
Informantenschutz zu stärken. Das Vertrauensverhältnis zwischen
Presse und Informanten habe oberste Priorität, sagte ein Sprecher des
Verbands heute in Berlin. Wenn Informanten und Journalisten stets mit
der Möglichkeit rechnen müssten, von den Strafverfolgern geortet und
abgehört zu werden, könne die Presse ihre öffentliche Funktion nicht
mehr erfüllen. Das Bundesverfassungsgericht selbst habe eingeräumt,
dass die Erteilung von Auskünften über den Telekommunikationsverkehr
ein Eingriff in die Presse- und Rundfunkfreiheit sei. Eine solche
Einflussnahme in das Grundrecht des Artikel 5 dürfe nur in absoluten
Ausnahmefällen geschehen. Damit sei jetzt der Gesetzgeber gefordert,
die Ausnahmetatbestände exakt zu definieren. Leider habe die
Erfahrung gezeigt, dass die Strafverfolgungsbehörden keineswegs immer
die notwendige Sensibilität zeigten, zwischen dem Grundrecht der
Pressefreiheit und den Strafverfolgungsinteressen richtig abzuwägen.
Bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung erwarten die
Zeitungsverleger von den Ermittlungsrichtern eine noch strengere
Prüfung. Der BDZV hob in diesem Zusammenhang hervor, dass die Zahl
der Telefonüberwachungen in Deutschland seit Jahren ansteige.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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