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BDZV übergibt Bundeswirtschaftsminister Clement Empfehlungen für Veränderung der Pressefusionskontrolle

Berlin (ots)

Das Erweiterte Präsidium des Bundesverbands
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat gestern Abend einstimmig (bei
drei Enthaltungen) eine Empfehlung zur Lockerung der
Pressefusionskontrolle verabschiedet und an Bundeswirtschaftsminister
Wolfgang Clement übermittelt. Der BDZV begrüßt darin die Bereitschaft
der Bundesregierung, die aus den 70er Jahren stammenden Bestimmungen
der Pressefusionskontrolle zu überprüfen. Eine Anpassung eröffne den
Zeitungen die Chance, sich im stark veränderten deutschen Medienmarkt
erfolgreich zu behaupten, heißt es in dem Schreiben an den
Bundeswirtschaftsminister. Allerdings dürfe eine Veränderung der
Pressefusionskontrolle unter keinen Umständen mit gesetzlichen
Auflagen verknüpft werden, die auf eine Trennung von verlegerischer
und publizistischer Verantwortung ziele oder auf eine Mitwirkung
externer Kräfte hinausliefen. Konkret plädiert der BDZV für eine
Anpassung insbesondere von zwei Bestimmungen der
Pressefusionskontrolle:
1. Der Faktor für die Ermittlung der fusionsrechtlich 
relevanten Umsatzschwellen soll von 20 auf fünf abgesenkt werden. In 
der Folge würde die Pressefusionskontrolle erst bei einem Umsatz von 
100 Millionen Euro (bisher 25 Millionen Euro) der am Zusammenschluss 
beteiligten Verlage eingreifen.
2. Die im Kartellgesetz verankerte so genannte Bagatellklausel 
soll in voller Höhe auch für Verlage gelten. Danach fände keine 
Fusionskontrolle statt, wenn eines der an dem Zusammenschluss 
beteiligten Unternehmen Umsatzerlöse von weniger als zehn Millionen 
Euro erzielt.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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