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Steuerspartipps für Eltern - So können Sie die Kosten für Ihr Kind absetzen

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W. (ots)

Kinder sind unsere Zukunft, aber Kinder kosten auch Geld. Das beginnt bei der Kleidung und dem Spielzeug - und geht weiter mit Schulgeld und Ausgaben für die Kinderbetreuung. Gut, dass man solche Kosten von der Steuer absetzen kann. Nur, wie geht das? Was ist möglich? Oliver Heinze berichtet.

Sprecher: Bis zum 14. Lebensjahr kann man die Betreuungskosten für seine Kinder steuerlich absetzen - egal, ob KiTa, Hort, Babysitter oder Au-Pair. Es dürfen aber nur zwei Drittel der Kosten und maximal 4.000 Euro pro Jahr sein. Wichtig dabei ist, jede Rechnung mit der Steuererklärung einzureichen. Sogar wenn Oma und Opa aufpassen, kann man etwas absetzen, so Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Wenn Oma oder Opa auf die Kinder aufpassen, können Sie als Eltern ihnen die Fahrtkosten erstatten und in Ihrer eigenen Steuererklärung angeben. 30 Cent pro gefahrenem Kilometer dürfen Sie berechnen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass das Finanzamt die Fahrtkosten anerkennt, dann setzen Sie einen Vertrag mit den Großeltern auf. Oma und Opa schreiben ihren Name und ihre Adresse auf, dass sie Ihr Kind regelmäßig betreuen und dafür eine Erstattung der Fahrtkosten per Banküberweisung erhalten."

Sprecher: Auch die Kosten für Privatschulen sind als Sonderausgaben absetzbar bis maximal 5.000 Euro pro Jahr.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:06 Min.): "Voraussetzung dafür ist, dass Sie für Ihr Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommen. Absetzbar sind nur die Unterrichtskosten."

Sprecher: Und auch werdende Eltern können sich freuen, denn viele Ausgaben rund um die Schwangerschaft kann man beim Finanzamt angeben.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:15 Min.): "Dazu gehören die Kosten für den Geburtsvorbereitungskurs, die Schwangerschaftsgymnastik oder auch Medikamente, die die Krankenkasse nicht zahlt. Auch Fahrtkosten zum Frauenarzt, ins Krankenhaus oder zu den Kursen, die Rechnungen der Hebamme oder die Geburtskosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung absetzen."

Sprecher: Unterstützung im Steuerdschungel bekommen Sie von einem Lohnsteuerhilfeverein.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): "Ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 850.000 Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz."

Wie sagt man so schön: Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein dagegen sehr. Holen Sie sich ein bisschen finanzielle Unterstützung fürs Elternsein vom Finanzamt. Mehr Infos, was Sie an Kosten für Ihre Kinder bei der Steuer angeben können, finden Sie im Internet unter www.vlh.de.

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Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Tel.:06321/49010
Mail:presse@vlh.de

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