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Zeit für die Steuererklärung! - Wer zu spät abgibt, muss zahlen!

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Neustadt a. d. W. (ots)

Anmoderationsvorschlag: Na, haben Sie eigentlich schon Ihre Steuererklärung für 2020 abgegeben? Falls nicht, können Sie jetzt aufatmen, denn der Bundestag hat die Abgabefrist gerade um drei Monate verlängert. Statt 31. Juli gilt jetzt der 31. Oktober. In den Bundesländern, in denen der 1. November kein Feiertag ist, hat man sogar noch 24 Stunden mehr Zeit. Wer den neuen Termin verpasst, dem drohen allerdings Verspätungszuschlag, Zwangsgeld oder gar die Steuerschätzung. Oliver Heinze berichtet.

Sprecher: Die gute Nachricht ist: In diesem Jahr haben wir drei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. Die schlechte: Eine Fristverlängerung gibt es dann nur noch in Ausnahmefällen.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 19 Sek.): "Nämlich wenn der Steuerpflichtige begründen kann, warum er die Abgabe versäumt. Ist das der Fall, muss das Finanzamt aber unbedingt schriftlich um eine Fristverlängerung gebeten werden. Stimmt das Finanzamt einer Fristverlängerung zu, erhält der Steuerpflichtige einen neuen Termin zur Abgabe der Steuererklärung und der sollte dann unbedingt auch eingehalten werden."

Sprecher: Erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Wird allerdings auch die Frist verpasst, wird's teuer, denn dann droht der sogenannte Verspätungszuschlag.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 26 Sek.): "Er beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat. Maximal können bis zu 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig werden. Wer aber mit einer Steuerrückerstattung rechnen darf, der kann auf Nachsicht der Finanzbeamten hoffen. Denn dann kann das Finanzamt einen Zuschlag festsetzen - wie gesagt, kann, muss also nicht - aber man sollte es nicht darauf ankommen lassen, denn es droht außerdem noch das Zwangsgeld."

Sprecher: In der Regel bekommt der Abgabepflichtige aber zuerst eine Androhung per Post mit einer letzten Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Wer aber auch diese Frist verstreichen lässt, für den wird das Zwangsgeld fällig.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 21 Sek.): "Ist die Steuererklärung tatsächlich auch nach Erhebung des Zwangsgeldes nicht abgegeben worden, schätzt das Finanzamt in der Regel einfach die Besteuerungsgrundlage des Steuerpflichtigen und erlässt einen entsprechenden Steuerbescheid. In den meisten Fällen schätzt das Finanzamt dabei eher zu Ungunsten des Steuerpflichtigen - bedeutet also, dass man mehr Steuern zahlen muss, als es tatsächlich der Fall wäre."

Sprecher: Mehr Infos zu den Abgabefristen findet man auf der Website der Vereinigten Lohnsteuerhilfe und direkt vor Ort.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 10 Sek.): "Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen übrigens auch jetzt während der Corona-Krise zur Verfügung. Einfach telefonisch oder per Mail melden und mit dem Berater besprechen, wie man jetzt am besten vorgeht."

Abmoderationsvorschlag: Also, die Frist lieber einhalten und pünktlich bis 31. Oktober oder spätestens 1. November, falls der in Ihrem Bundesland kein Feiertag ist, die Steuererklärung einreichen. Falls Sie aktuell Hilfe dabei brauchen und gerne das Beste rausholen wollen, einfach im Netz auf vlh.de klicken. Übrigens: Wer seine Erklärung von einem Steuerberater erstellen lässt, hat für die Abgabe sogar bis zum 31. Mai 2022 Zeit.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

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