Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Gut versichert ...- Lohnt sich auch bei der Steuererklärung
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Neustadt a. d. W. (ots)
Anmoderationsvorschlag: Versicherungen sind wichtig, denn sie schützen uns im Ernstfall vor den finanziellen Folgen vieler Lebenssituationen und Ereignisse. Die privaten Haushalte in Deutschland geben laut Statista im Schnitt etwa 130 Euro monatlich für ihren Versicherungsschutz aus. Und einen Teil des Geldes kann man sich wieder zurückholen, denn einige Versicherungsbeiträge lassen sich von der Steuer absetzen. Welche das sind und worauf man da bei der Steuererklärung achten sollte, weiß mein Kollege Mario Hattwig.
Sprecher: Laut Steuerrecht sind Kosten für die Lebensführung grundsätzlich steuerlich absetzbar. Und das betrifft die allermeisten Versicherungen wie zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung, so Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, kurz VLH.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 26 Sek.): "Für das letzte Jahr, also 2022, berücksichtigt das Finanzamt bis zu 25.639 Euro für Alleinstehende. Für Paare ist es sogar der doppelte Betrag. Wer rentenversicherungspflichtig angestellt ist, für den wird der Abzug um den Arbeitgeberanteil gekürzt. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung seit diesem Jahr vollständig steuerlich absetzbar sind."
Sprecher: Außerdem lohnen sich steuerlich die Basiskrankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 26 Sek.): "Grundsätzlich kann man Versicherungsbeiträge bis zu 1.900 Euro absetzen. Für Verheiratete gilt auch hier wieder der doppelte Betrag. Auf diesen Betrag werden aber auch die Basiskranken- und Pflegeversicherung angerechnet. Das heißt: Wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung insgesamt schon höher sind als 1.900 Euro, dann wird dieser höhere Betrag zwar berücksichtigt, aber von anderen Versicherungsbeiträgen kann man nichts mehr absetzen."
Sprecher: Bleibt man unter der Grenze von 1.900 Euro, kann man seine Sonderausgaben mit anderen absetzbaren Versicherungsbeiträgen bis zu dem Höchstbetrag auffüllen. Absetzen darf man allerdings nur das, was man auch tatsächlich an Versicherungen bezahlt hat.
O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 31 Sek.): "Deshalb sollten Versicherte die entsprechenden Überweisungsbelege oder Kontoauszüge unbedingt aufbewahren. Ich sage Ihnen auch gleich, wo die meisten Versicherungen in der Steuererklärung einzutragen sind, nämlich in der Anlage Vorsorgeaufwand. Beruflich bedingte Policen tragen Sie dagegen bei den Werbungskosten ein, also Anlage N der Steuererklärung. Und für Riester-Verträge gibt es eine eigene Bescheinigung für die Steuererklärung, nämlich die Bescheinigung nach § 92 EStG, und außerdem eine zusätzliche Anlage, nämlich die Anlage AV."
Sprecher: Will man sich zu diesem und anderen steuerlichen Themen informieren und beraten lassen, kann man sich an die VLH wenden.
O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 10 Sek.): "Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Einfach telefonisch oder per Mail melden und mit der Beraterin, beziehungsweise dem Berater, einen Termin ausmachen."
Abmoderationsvorschlag: Viele Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen, und somit lässt sich Geld vom Staat zurückholen. Eine Steuererklärung lohnt sich also! Wem das jetzt alles zu schnell ging: Mehr Infos gibt's unter vlh.de.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010
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