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Steuererklärung für 2022 schon abgegeben? - Bis 2. Oktober ist noch Zeit!

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Neustadt a. d. W. (ots)

Anmoderationsvorschlag: Die Uhr tickt! Wer eine Steuererklärung abgeben muss und das für 2022 noch nicht getan hat, sollte so langsam in die Puschen kommen. Zwar hat uns die Bundesregierung auch in diesem Jahr eine längere Schonfrist eingeräumt. So üppig wie im letzten Jahr, als man bis 31. Oktober Zeit hatte, ist die allerdings nicht, wie mein Kollege Mario Hattwig weiß.

Sprecher: Wer für 2022 eine Steuererklärung abgeben muss und diese auch selber macht, hat knapp einen Monat weniger Zeit als noch letztes Jahr, so Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe - VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 19 Sek.): "Der eigentliche Stichtag für die Steuererklärung 2022 ist der 30. September 2023. Weil das aber ein Samstag ist, verschiebt sich die Abgabefrist auf den nächsten regulären Arbeitstag. Heißt: Für alle, die eine Steuererklärung abgeben müssen und das selbst machen, ist der 2. Oktober der Stichtag."

Sprecher: Wer zu spät abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen, der bereits seit einigen Jahren festgeschrieben ist und damit nicht mehr im Ermessen der zuständigen Finanzbeamten liegt. Das heißt:

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 26 Sek.): "In den meisten Fällen wird für jeden Monat, den man sich verspätet, ein Viertel Prozent der verbleibenden Steuerschuld erhoben, aber mindestens 25 Euro im Monat. Wenn man eine Rückerstattung erhält, liegt es nach wie vor im Ermessen der Finanzbeamten, ob für jeden verspäteten Monat 25 Euro anfallen. Aber: Die Erfahrung unserer Beratungsstellenleiterinnen und -leiter zeigt, dass viele Finanzämter auch in Erstattungsfällen einen Verspätungszuschlag erheben."

Sprecher: Wer also zum Abgeben der Steuererklärung verpflichtet ist und nicht draufzahlen will, sollte den 2. Oktober auf jeden Fall einhalten, ...

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 23 Sek.): "Oder Sie holen sich die Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Damit bekommen Sie noch mal Aufschub bis zum 31. Juli 2024. Noch ein Vorteil ist, dass Profis wie wir von der VLH Ihnen natürlich auch genau sagen können, welche Steuervorteile es gibt und wie Sie diese am besten nutzen. Kommen Sie einfach bei einer unserer rund 3.000 Beratungsstellen vorbei, rufen Sie an oder schicken Sie eine E-Mail."

Sprecher: Übrigens ist nicht jeder verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Steuervorteile kann man allerdings nur nutzen, wenn man sie doch einreicht. Dafür hat man dann auch mehr Zeit.

Abmoderationsvorschlag: Am 2. Oktober ist also die Lohnsteuererklärung für 2022 fällig, wenn man zu den rund 50 Prozent der arbeitenden Bevölkerung in Deutschland gehört, die eine abgeben muss und sie selbst macht. Deutlich länger Zeit hat, wer sie freiwillig abgibt oder eine fachkundige, anerkannte Beratung in Anspruch nimmt, wie zum Beispiel beim Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Infos dazu gibt's unter vlh.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

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