ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Krankes Kind: Wann Apotheker zum Arztbesuch raten
Tag der Apotheke am 18. Juni 2009: "Von klein auf in besten Händen"
Berlin (ots)
Ob ein krankes Kind zum Arzt muss oder ob Hausmittel und rezeptfreie Medikamente ausreichen, hängt häufig vom Einzelfall ab. "Wer sich unsicher ist, sollte lieber früher als später mit seinem Kind zum Arzt", rät Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Apotheker empfehlen grundsätzlich einen Besuch beim Arzt in folgenden Fällen: - Ein Säugling oder Kleinkind ist erkrankt. - Die Beschwerden treten zum ersten Mal auf. - Nach ein bis zwei Wochen bessern sich die Beschwerden trotz einer Behandlung nicht. Bei Kopfschmerzen, Magenproblemen oder Durchfall sollten Eltern bereits nach zwei Tagen mit ihrem Kind einen Arzt aufsuchen. - Fieber von mehr als 39 Grad, oder das Fieber hält mehrere Tage lang an, oder dem Kind macht das Fieber stark zu schaffen. - Das Kind klagt über heftige Schmerzen, die nicht nach kurzer Zeit verschwinden. - Nach einer Verletzung bluten Wunden stark und die Blutung ist nicht zu stillen. - Die gesundheitliche Situation verschlechtert sich, es treten zum Beispiel Krampfanfälle auf oder das Kind ist nicht ansprechbar.
"Kinder- und Jugendärzte sind nicht nur im Krankheitsfall für Ihre Patienten da, sondern auch bei allen Fragen rund um das gesunde Aufwachsen. Prävention ist ein zentrales Thema der Pädiatrie", so Prof. Dr. Wolfgang Rascher von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). Der "Tag der Apotheke" am 18. Juni 2009 steht unter dem Motto "Von klein auf in besten Händen". Diesen Tag widmen die 21.600 wohnortnahen Apotheken dem Thema Kindergesundheit.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter www.abda.de. Unter www.dgkj.de können in der Rubrik "Eltern" 14 Faltblätter mit Gesundheitstipps für Kinder und Jugendliche heruntergeladen werden.
Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin
Tel. 030-40004 -134, Fax -133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell