ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Anzeigenkampagne des Hartmannbundes
Polemik und
Verunsicherungstaktik
Eschborn (ots)
Als unglaubliche Polemik, die nur Verunsicherung schüren soll, bezeichnete Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) die Anzeigenkampagne des Hartmannbundes gegen die geplante Aut-idem-Regelung. "Hier wird versucht, Patienteninteressen vorzuschieben um die eigenen Interessen zu wahren. Dafür werden bewusst auch Falschaussagen gemacht."
Mit der Anzeigenkampagne des Hartmannbundes wird der Eindruck erweckt, als ob der Apotheker zukünftig die Therapiehoheit des Arztes unterlaufen könne, indem er willkürlich von der ärztlichen Verordnung abweiche. Gerade dies ist jedoch in der geplanten Gesetzesänderung nicht vorgesehen: Vielmehr ist geplant, dass bei Arzneimitteln, für die es wirkstoffgleiche Nachahmerpräparate gibt, der Arzt den Wirkstoff, die Wirkstärke, die Packungsgröße und die Darreichungsform festlegt. Nach diesen Vorgaben soll der Apotheker dann aus dem entsprechenden Produktsortiment ein preisgünstiges Arzneimittel auswählen. Zugleich besteht die ausdrückliche Möglichkeit für den Arzt, in jedem Einzelfall diese Auswahlmöglichkeit durch den Apotheker auszuschließen. Das bedeutet: die ärztliche Therapiehoheit bliebt uneingeschränkt erhalten. Nur in den Fällen, in denen der Arzt die Auswahl nicht verbietet - also auch therapeutisch verantworten kann - wird sie durch den Apotheker stattfinden. Falsch ist auch die Behauptung, dass der Apotheker nur die billigste Medizin abgeben dürfe. Richtig ist vielmehr, dass der Apotheker im unteren Drittel des Preisspektrums, mindestens aber unter den fünf preiswertesten Arzneimitteln auswählen darf.
Keller wies darauf hin, dass diese Auswahl durch den Apotheker bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln bereits seit Jahren ohne jegliche Beanstandung oder Problemmeldungen den Apotheken für den Nacht- und Notdienst gesetzlich erlaubt sei und erfolgreich durchgeführt werde. Im übrigen hätten 8 von 14 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ähnliche Auswahlregelungen für den Apotheker etabliert, so dass auch vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen keine Bedenken gegen diese vorgesehene Neuregelung angeführt werden könnten. Im übrigen sind sogenannte Wirkstoffverordnungen den Ärzten seit Anfang der 90er Jahre erlaubt. Bei solchen Verordnungen führen die deutschen Apotheker wie bei der Abgabe von Importarzneimitteln ebenfalls schon lange die Arzneimittelauswahl durch.
Die Neuregelung verändert die Haftungsregelungen nicht: Nach wie vor haftet der Hersteller für Schäden, die das Arzneimittel bei sachgemäßem Verbrauch verursacht, der Arzt hat weiterhin die vollständige therapeutische Verantwortung und der Apotheker trägt die Verantwortung für die sachgerechte Auswahl eines preisgünstigen Arzneimittels entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ohnehin sei der Apotheker aufgrund der Apothekenbetriebsordnung verpflichtet, sofort Rücksprache mit dem Arzt aufzunehmen, wenn er Bedenken bei der Arzneimittelauswahl hat. "Es ist überfällig, die Kompetenz von rund 50.000 approbierten Apothekerinnen und Apothekern in 21.500 Apotheken endlich zu nutzen um Kostensenkungen ohne Beeinträchtigung der Versorgungsqualität zu ermöglichen.", meinte Keller. "Wir können mehr, als wir derzeit dürfen und wir sind bereit, es zu tun. Deswegen ist es richtig, wenn uns der Gesetzgeber es jetzt erlaubt."
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