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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Bundesgerichtshof verneint Kettenvorwurf

Eschborn (ots)

Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Tage die
Entscheidung des Landgerichts Bielefeld vom 23.10.2000 (Az.: 1 KLs
1/97 I) aufgehoben und zurückverwiesen. Einem Mindener
Apotheker war vorgeworfen worden, verbotenerweise mehrere Apotheken
betrieben zu haben. Laut mündlicher Begründung durch den
Bundesgerichtshof sah dieser den Vorwurf als nicht ausreichend
bewiesen an. Dagegen hatte das Landgericht Bielefeld den Angeklagten
zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße
von 180.000 DM verurteilt.
In einer ersten Reaktion äußerte sich der Präsident der
Bundesapothekerkammer, Johannes Metzger, zurückhaltend. Eine
Beurteilung der Entscheidung könne erst erfolgen, wenn die
schriftlichen Urteilsgründe vorlägen. Wichtig sei nach seiner
Auffassung, dass in dem Strafverfahren nicht die Rechtmäßigkeit des
Fremd- und Mehrbesitzverbotes, sondern allein die Strafbarkeit des
konkreten Verhaltens des betreffenden Apothekers zur Prüfung anstand.
Aufgrund eines 1995 aufgekommenen Verdachts hatte die
Staatsanwaltschaft Bielefeld nach umfangreichen Ermittlungen Anklage
erhoben. Das Landgericht Bielefeld kam zu der Überzeugung, dass durch
ein Konvolut von Verträgen, die der Angeklagte selbst oder durch von
ihm beherrschte Gesellschaften mit Apothekern geschlossen hatte,
verbotene Strohmann-Verhältnisse begründet worden seien. Des weiteren
habe er die Apotheker zur Aufrechterhaltung des äußeren Scheins ihrer
Unabhängigkeit zur falschen eidesstattlichen Versicherung
angestiftet.
Die von dem Apotheker gegen dieses Urteil unmittelbar zum
Bundesgerichtshof eingelegte Revision führte zu der heutigen
Entscheidung.

Rückfragen bitte an:

ABDA
Tel.: (06196) 928-181/184/185
Fax: (06196) 928-183

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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