ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Apotheker informieren: Ab 1. Juli werden mehr als 2.100 Arzneimittel zuzahlungsfrei
Berlin (ots)
Verbraucher, die wissen wollen, ob das vom Arzt verordnete Medikament von der Zuzahlung befreit ist, können sich ab kommenden Samstag in jeder Apotheke beraten lassen. Nach Angaben der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände verfügen alle 21.500 Apotheken pünktlich zum 1. Juli über entsprechende Informationen. Zu diesem Stichtag entfallen bei 79 Arzneimittelwirkstoffen mit mehr als 2.000 Präparaten die Zuzahlungen. Sollte der Arzt ein zuzahlungspflichtiges Medikament verordnet haben, prüft der Apotheker, ob in diesem Fall ein zuzahlungsbefreites Alternativpräparat abgegeben werden kann.
In allen Apotheken liegen zudem ab Samstag entsprechende Informationsmaterialien aus. Auch im Internet können sich Patienten und Ärzte umfassend informieren: Unter www.aponet.de erfahren sie, welche Medikamente von der Zuzahlung befreit sind. Diese Liste wird alle zwei Wochen aktualisiert.
Hintergrund: Ab dem 1. Juli werden neue Regelungen des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) wirksam. Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen müssen dann bei bestimmten Arzneimitteln nichts mehr für ihre Verordnungen zahlen. Betroffen sind Nachahmerpräparate (Generika) aus 79 verschiedenen Festbetragsgruppen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen entscheiden auf Basis der Preismeldungen der Hersteller darüber, ob ein Medikament von der Zuzahlung befreit wird.
Für alle Präparate, die von den Kassen nicht ausdrücklich von der Zuzahlung befreit wurden, gelten weiterhin die Zuzahlungsregelungen.
In Abhängigkeit von der Preisgestaltung der Hersteller kann es in bestimmten Fällen aber auch zu Mehrbelastungen für den Patienten kommen.
Pressekontakt:
Annette Rogalla
Pressesprecherin
Tel.: 030 40004-131
Fax: 030 40004-133
E-Mail: pressestelle@abda.de
www.abda.de
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell