Kölnische Rundschau: Kölnische Rundschau Kommentar zu Krankenkassen/Kartellamt
Köln (ots)
Keine falschen Hoffnungen
NORBERT WALLET, Berlin, zu den Krankenkassen
Das Bundeskartellamt lässt beim Thema Zusatzbeiträge der Kassen nicht locker. Das ist zwar keine schlechte Nachricht für die Verbraucher. Aber falsche Hoffnungen sollten gar nicht erst aufkommen: Der Nachweis kartellartiger Absprachen bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen dürfte sehr schwer fallen.
Tatsächlich sind die Zusatzbeiträge auch nur der Aufhänger zur Klärung eines tiefer liegenden Konflikts. Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das Bundeskartellamt sagt aber, dass sie als Marktteilnehmer agieren und deshalb auch kartellrechtlich behandelt werden müssen wie ganz normale Unternehmen der freien Wirtschaft. Eine gewagte These, die nun vermutlich richterlich geklärt werden muss.
Aber selbst wenn die Gerichte irgendwann einmal der Behörde Recht gäben, wäre der konkrete Fall noch immer zu klären. Wenn neun Kassen, die insgesamt neun von über 50 Millionen GKV-Mitgliedern repräsentieren, unterschiedlich hohe - gesetzlich ausdrücklich als Finanzierungsmittel vorgesehene - Zusatzbeiträge erheben, dann dürfte es schwer fallen, ein Kartell nachzuweisen.
Politisch ist der Streit um die Zusatzbeiträge schlicht die falsche Baustelle. Wenn die Ausgaben der GKV immer weiter klettern, ist auf der Einnahmeseite irgendwann das Ende der Fahnenstange erreicht. Höchste Zeit also sich um anderes zu kümmern: Zum Beispiel die viel zu hohen Preise für neue Medikamente oder die zu hohe Zahl von Krankenhausbetten, um nur zwei besonders Kosten treibende Punkte zu nennen.
<$19>E<$0>s ist klar, dass der medizinische Fortschritt Geld kostet und eine alternde Gesellschaft nicht erwarten darf, dass die Gesundheitskosten deutlich sinken werden. Aber diese Selbstverständlichkeit hat den Leistungserbringern im Gesundheitswesen viel zu lange als bequemes Alibi gedient. Insofern ist es Zeit, die Reformdebatten im Gesundheitswesen vom Kopf auf die Füße zu stellen: erst die Ausgabenseite, dann die Einnahmen.
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