dbb beamtenbund und tarifunion
Freizeitausgleich für Bundesbeamte in den neuen Ländern wegen rechtswidriger 40-Stunden-Woche
Geyer: "Konsequenter dbb Rechtschutz zahlt sich aus."
Berlin (ots)
Erhard Geyer, der dbb Bundesvorsitzende hat die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig begrüßt, Bundesbeamten, die in den neuen Bundesländern tätig waren, einen Freizeitausgleich dafür zuzusprechen, dass sie in der Vergangenheit über die maßgebende Arbeitszeit hinaus Dienst leisten mussten. Die Beamten hatten auf Grund einer Fehlinterpretation des Einigungsvertrages 40 Stunden statt der seit dem 1. Oktober 1992 auch im Beitrittsgebiet geltenden 38,5 Stunden pro Woche arbeiten müssen. Das Leipziger Gericht hat jetzt den Klägern einen nachträglichen Freizeitausgleich von einer Stunde pro Monat zuerkannt.
Geyer: "Da hat sich der konsequente Rechtsschutz des dbb für die betroffenen Kollegen gelohnt. Das ist ein Erfolg für die Kläger, denen endlich Gerechtigkeit widerfährt, für die Kollegen deren Verfahren in gleicher Sache zur Zeit noch nicht entschieden sind und für die Dienstleistungszentren des dbb. Hier betreibt der Beamtenbund moderne Gewerkschaftsarbeit zum direkten Nutzen der Mitglieder."
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