DLRG - Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Schwimm-EM: Die DLRG trifft keine Schuld
Bad Nenndorf (ots)
"Die Besatzung des DLRG-Rettungsbootes, das den 10 Km Freiwasserwettbewerb der Frauen begleitete, hat im Rahmen der geltenden Regeln richtig gehandelt", wendet sich der Landeseinsatzleiter der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Berlin, Frank Villmow, gegen die Vorwürfe von Zeugen und den Tenor in der Berichterstattung. "Als die Rettungsschwimmer des Bootes die Gefahr für die polnische Schwimmerin erkannten, fragten sie sofort beim Kampfgericht nach, ob sie die erschöpfte Athletin aus dem Wasser holen sollten. Die Antwort des Kampfgerichtes lautete nein. Diese Aussage wird durch die Funkprotokolle bestätigt", so Villmow weiter. Nachdem die Schwimmerin sichtlich kraft- und orientierungslos weiterschwamm, ist der DLRG-Rettungsschwimmer Paul Strauß ohne weitere Abstimmung mit dem Kampfgericht ins Wasser gesprungen und hat Natalia Charlos zunächst im Wasser stabilisiert, ihren Kopf über Wasser gehalten und gemeinsam mit anderen zum nächstgelegenen Boot transportiert. "Beim Ertrinken geht es um Sekunden. Die Nachfrage beim Kampfgericht hat viel Zeit gekostet. Dieses Verfahren hat die polnische Langstreckenschwimmerin in eine lebensbedrohliche Situation gebracht", schildert der Landeseinsatzleiter die dramatische Entwicklung aus Sicht der DLRG.
Die DLRG fordert zukünftig mehr Entscheidungsfreiheit für die Rettungskräfte bei der Sicherung von Freiwasser-Veranstaltungen. Falls nötig müssen Ausnahmesituationen in das Regelwerk aufgenommen werden, denn das Leben der Athleten müsse im Vordergrund stehen.
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