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Bundesinnung der Hörakustiker KdöR

Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes
Technologische Entwicklungen ermöglichen Schwerhörigen die Entscheidung für Extra-Komfort bei Hörhilfen durch Zusatzfunktionen

Mainz (ots)

Der GKV-Spitzenverband hat aktuelle Zahlen zur Mehrkostenentwicklung für die Versorgung mit Hilfsmitteln veröffentlicht. Rund 60 Prozent aller Hörsystemversorgungen von GKV-Versicherten wurden 2023 ohne privat zu zahlende Mehrkosten durchgeführt. Zuvor haben 100 Prozent der GKV-Versicherten ein Angebot ohne Mehrkostenbeteiligung für eine hochwertige und bestmögliche Hörsystemversorgung von ihrem Hörakustiker erhalten. Jeder Hörakustiker berät im Vorfeld ausführlich zu den Optionen ohne und mit Aufzahlung und dokumentiert dies schriftlich. Dies schafft Transparenz.

Hörgeräte sind Hilfsmittel, die auch ohne private Aufzahlung eine sehr gute Hörversorgung sichern. Dafür spricht, dass sich über die Hälfte der mit Hörsystemen Versorgten, für aufzahlungsfreie Systeme entschieden haben. Hörsysteme bieten aber aufgrund des technologischen Fortschritts wie kaum ein anderes Hilfsmittel viele Optionen für Extra-Komfort oder eine besondere Ästhetik.

"GKV-Versicherte sind in ihrer Entscheidung frei, was und wieviel sie sich zusätzlich an Komfort und Extras leisten wollen oder nicht", sagt Eberhard Schmidt, Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker (biha). "Keiner muss, aber jeder darf sich zusätzlichen Komfort oder eine spezielle Ästhetik hinzukaufen", ergänzt Schmidt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) so auch entschieden.[1] Zu mehrkostenpflichtigen Versorgungen gehören zum Beispiel eine Bluetooth-Anbindung an Smartphones, Fernbedienungen oder die Größe des Hörsystems, also Zusatzfunktionen und Extras, die über das Hören hinausgehen und dem besonderen Komfort oder der Ästhetik dienen.[2] Solche speziellen Features und Anforderungen müssen nicht von der Versichertengemeinschaft getragen werden.

Ob eine Hörsystemversorgung mit oder ohne eine freiwillige private Aufzahlung erfolgt, ist eine persönliche Entscheidung des gesetzlich Versicherten. Wie eine vom GKV-Spitzenverband durchgeführte valide Versichertenbefragung zur Qualität der Hörgeräteversorgung in Deutschland ergab, sind rund 90 Prozent der befragten gesetzlich versicherten Hörsystemträger mit ihrer Versorgung sehr zufrieden bis zufrieden, und zwar unabhängig davon, ob sie sich für eine Versorgung mit oder ohne Mehrkosten entschieden haben. Versichertenbefragungen der IKK Südwest und der AOK PLUS ergaben jüngst ebenfalls höchste Zufriedenheitswerte mit der Hörsystemversorgung und der Beratungsleistung der Hörakustiker - unabhängig davon, ob eine Aufzahlung geleistet wurde oder nicht. 93 Prozent der Befragten gaben an, mit ihrer Hörgeräteversorgung zufrieden zu sein.[3] Die Hörakustiker erhielten die Bestnote von 1,25 hinsichtlich Beratung, Fachkompetenz, Eingehen auf Wünsche und Bedürfnisse, Freundlichkeit, Schnelligkeit, zeitnahe Termine und Service.[4]

[1] Vgl.: BSG-Urteil vom 17.12.2009: Az.: B 3 KR 20/08 R.

[2] Vgl.: Sechster Bericht über die Entwicklung der Mehrkosten bei Versorgungen mit Hilfsmittel Berichtszeitraum: 01.01.2023-31.12.2023, GKV-Spitzenverband; 2024, S. 37.

[3] Vgl.: IKK Südwest, Pressemitteilung vom 25.04.2024: https://www.presseportal.de/pm/117516/5765541

[4] Vgl.: Bundesinnung der Hörakustiker, Pressemitteilung vom 02.05.2024: https://www.presseportal.de/pm/70547/5770787

Pressekontakt:

Michael Skwarciak, M.A. (biha), skwarciak@biha.de

Original-Content von: Bundesinnung der Hörakustiker KdöR, übermittelt durch news aktuell

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