Vereinte Nationen: Frauenkonvention der UN soll wirksamer werden
Neues Recht auf Individualbeschwerde von Frauen vor Ausschuss der Vereinten Nationen
Bonn (ots)
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Zusatzprotokoll zur "UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau" tritt heute in Kraft / Deutschland hat noch nicht ratifiziert
Amnesty international begrüsst, dass heute das Zusatzprotokoll zur "Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau" in Kraft tritt. Damit hat jede Frau das Recht, sich vor den Vereinten Nationen beschweren, wenn ihre in der Konvention garantierten Rechte verletzt wurden. Die "Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau" von 1979 schreibt unter anderem das Recht auf gleichen Zugang zu Bildung, Beruf und Politik sowie gleiche Rechte bei der Eheschliessung fest.
Die Umsetzung der Konvention wird von einem Ausschuss der Vereinten Nationen überwacht. Er gibt Empfehlungen zur Umsetzung an die Unterzeichnerstaaten, z.B. zur effektiveren Bekämpfung von Frauenhandel.
Der Ausschuss nimmt ab sofort Einzelbeschwerden in den Fällen an, in denen alle nationalen Klagemöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden. Der Ausschuss spricht den Regierungen Empfehlungen aus, die Gerechtigkeit und Schadenersatz garantieren sollen. Die Regierungen sind verpflichtet dem Ausschuss über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten.
"Die 'Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau' spricht eine deutliche Sprache gegen Diskriminierung. Immer noch erleben Frauen tagtäglich Diskriminierung, nur weil sie Frauen sind. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Staaten, rechtlich dagegen vorzugehen und Diskriminierungen zu verhindern und zu verbieten. Mit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls können Frauen, die bereits Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind, diese vor der internationalen Gemeinschaft anklagen," erklärt Erika Schulze, Vorstandsmitglied der deutschen Sektion von amnesty international. "Damit wird nach fünf Jahre endlich eine der Forderungen der Weltfrauenkonferenz in Peking umgesetzt."
Amnesty international begrüsst, dass bereits 13 Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert und 62 unterzeichnet haben und dringt darauf, dass weitere folgen: "Frauenrechte sind Menschenrechte. Wir fordern alle Regierungen auf, die bisher nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, dies nun unverzüglich zu tun." Deutschland hat zwar unterzeichnet, die Ratifizierung steht aber noch aus.
Das Zusatzprotokoll zur "Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. Dezember 1999 verabschiedet worden und tritt heute, am 22. Dezember 2000 in Kraft. Ratifiziert haben bisher Bangladesch, Bolivien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Mali, Namibia, Neuseeland, Österreich, Senegal, Slowakei, Thailand.
Die "Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" wurde seit 1979 von 166 Staaten unterzeichnet. Der UN-Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau besteht aus 23 internationalen Expertinnen und Experten. Er überwacht die Bemühungen der Regierungen zur Abschaffung der Diskriminierung der Frau.
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