Gesetz garantiert Mördern und Folterern Straflosigkeit
Bonn (ots)
- Bitte beachten sie die Sperrfrist: 5. April 2001, 00.01 Uhr -
El Salvador - Neun Jahre nach Ende des Bürgerkriegs noch immer Tausende Fälle von Folter "Verschwindenlassen" und politischen Morden ungesühnt / Darunter der Mord an Erzbischof Romero / amnesty international fordert Aufhebung des Amnestiegesetzes von 1993 / Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen behindert Frieden und Versöhnung in dem mittelamerikanischen Land
Auch neun Jahre nach dem Ende des Bürgerkrieges haben die salvadorianischen Behörden die massiven Menschenrechtsverletzungen, die während der bewaffneten Auseinandersetzungen begangen wurden, weder aufgeklärt noch die Täter vor Gericht gestellt. Zu diesem Ergebnis kommt amnesty international in einem heute veröffentlichten Bericht zur Straflosigkeit in El Salvador. In ihrem Bericht empfiehlt die Menschenrechtsorganisation eine Reihe von Maßnahmen, um die Straflosigkeit zu beenden, die bisher die Verantwortlichen für Tausende Fälle von Folter, "Verschwindenlassen" und politischen Morden der Strafverfolgung entzieht.
"Es ist an der Zeit, dass die salvadorianische Regierung den politischen Willen zeigt, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und damit den Weg frei zu machen für Versöhnung und wirklichen Frieden in El Salvador," erklärt Christa Rahner-Göhring, El Salvador-Expertin der deutschen Sektion von amnesty international. "Angesichts des Ausmaßes von Menschenrechtsverletzungen, um die es geht, ist ein systematischer Umgang mit dem Problem der Straflosigkeit notwendig," so Rahner-Göhring.
amnesty international empfiehlt der Regierung deshalb ein Programm zur Beendigung der Straflosigkeit, das einen klaren Arbeitsplan, Untersuchungen und Strafverfolgung vorsieht. Im ersten Schritt sollten alle Fälle vorangebracht werden, in denen bereits Gerichtsverfahren anhängig oder abgeschlossen sind. Dazu gehören die Ermordung von Erzbischof Romero während eines Gottesdienstes im Jahr 1980 und der Mord an sechs Jesuitenpatern, ihrer Köchin und deren Tochter im Jahr 1989. "Allen Opfern und ihren Familien muss das Recht auf gerichtliche Klärung und Entschädigung garantiert werden, wie es internationales Recht vorschreibt. Voraussetzung dafür ist, dass die Regierung das Amnestiegesetz von 1993 annulliert, das Folterern und Mördern die Freiheit schenkte," so Christa Rahner-Göhring.
Zu dem Programm gegen die Straflosigkeit muss nach Meinung von amnesty international auch die Stärkung des Justizsystems und des Menschenrechtsbeauftragten gehören. Die Regierung müsse sicherstellen, dass dieses Amt in vollem Umfang arbeitsfähig und sowohl personell wie auch materiell angemessen ausgestattet ist.
Hintergrund
Genaue Zahlen der Opfer von Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkrieges in El Salvador zwischen 1980 und 1991 liegen nicht vor. Es wird aber geschätzt, dass mindestens 75.000 Menschen gefoltert wurden, "verschwanden" oder politischen Morden zum Opfer fielen.
Das Ende des Krieges und die Einrichtung einer Wahrheitskommission 1991 weckten Hoffnungen, dass die Menschenrechtsverletzungen während des Krieges untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt würden. Wenige Tage nach der Veröffentlichung des Berichtes der Wahrheitskommission wurden diese Hoffnungen jedoch durch die Verabschiedung eines Amnestiegesetzes - das absolute und bedingungslose Amnestie für alle gewährt, die vor Januar 1992 Menschenrechtsverletzungen begangen hatten - zerstört.
Der Bericht der Wahrheitskommission dokumentierte weit verbreitete und systematische Menschenrechtsverletzungen durch die Streit- und Sicherheitskräfte sowie paramilitärische Gruppen. Außerdem empfahl der Bericht Maßnahmen, zu denen neben umfangreichen Reformen von Justiz, Polizei und Streitkräften auch die Entlassung aller jener Militäroffiziere und Justizbeamten gehörte, die in dem Bericht namentlich genannt wurden. Bis heute wurden diese Empfehlungen nicht vollständig umgesetzt.
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