Ungeschützte WLAN-Netzwerke ermöglichen anonyme Rechtsverletzungen
München (ots)
ChannelPartner: Wer Abmahnungen oder Gerichtskosten vermeiden will, sollte WLAN-Zugänge unbedingt ausreichend sichern
Noch immer werden in Deutschland unzählige WLAN-Netzwerke aus Bequemlichkeit oder technischer Unwissenheit der Besitzer nach wie vor gänzlich unverschlüsselt genutzt oder mit der heute als unsicher anzusehenden WEP-Verschlüsselung betrieben. Für die Nutzer kann dies sehr unangenehme Folgen haben. Der Grund: Wenn Fremde über einen offenen WLAN-Zugang rechtswidrige Inhalte herunterladen oder verbreiten, kann der Inhaber des Internetanschlusses für diese Rechtsverletzungen belangt werden. Darauf weist die IT-Handelszeitschrift ChannelPartner (www.channelpartner.de) in ihrer aktuellen Ausgabe (18/2009; EVT 30. April) hin.
Das Problem dabei ist, dass beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen die Rechte-Inhaber nur die IP-Adresse des Netzanschlusses mit dem genutzten WLAN feststellen können, die Identität des unberechtigten Nutzers jedoch lässt sich nicht ermitteln. Selbst wenn der Inhaber des WLAN-Netzes beweisen kann, dass er selbst keine Urheberrechtsverletzung begangen hat, wird er dennoch als so genannter "Störer" auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil er die anonym begangenen Rechtsverletzungen durch unterlassene Sicherungsmaßnahmen erst ermöglicht hat. Hierzu gibt es bereits zahlreiche entsprechende Gerichtsurteile.
Wer teure Abmahnungen oder Gerichtskosten vermeiden will, sollte deshalb laut ChannelPartner unbedingt sicherstellen, dass sein WLAN-Zugang ausreichend geschützt ist. So bieten alle aktuellen WLAN-Zugangspunkte mittlerweile eine sichere WPA-Verschlüsselung an.
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