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ComputerPartner: Kunden sollten gekaufte Software auf Computerviren überprüfen

München (ots)

ComputerPartner klärt über Haftungsfragen bei
einer Infizierung des IT-Bestandes auf / EDV-Anbieter sind
verpflichtet, ausgelieferte Programme auf Viren zu überprüfen /
Kunden sichern sich durch eigene Kontrollen zusätzlich ab
München, 24. November 2005 – Die Entdeckung und Bekämpfung neuer
Computerviren gehört mittlerweile fast zur Tagesordnung. Die Schäden,
die sie anrichten, erreichen Millionenbeträge. Im Geschäftsbetrieb,
aber auch in den Privathaushalten stellt sich zunehmend die Frage,
wer für diese Schäden haftet – der EDV-Anbieter oder der Kunde. In
ihrer aktuellen Ausgabe (47/2005) klärt die Handelszeitschrift
ComputerPartner über die rechtliche Lage bei einer Infizierung des
IT-Bestandes durch gekaufte Software auf.
Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist der
EDV- Anbieter verpflichtet, die ausgelieferten Programme mit allen
technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln auf Viren
zu überprüfen. Wird diese Kontrolle unterlassen, hat der EDV-
Anbieter zu beweisen, dass die Viren zeitlich nach der Abnahme der
Software auf das System des Kunden übertragen wurde, so der
Rechtsexperte Thomas Feil in ComputerPartner.
Nichts desto trotz sollte sich der Kunde nicht auf die Maßnahmen
des Anbieters verlassen und die Software vor der Installation auf
jeden Fall selbst auf Computerviren überprüfen. Vor allem im
Geschäftsbetrieb rät ComputerPartner dazu, die Überprüfung für den
Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu dokumentieren. Treten
bei der Kontrolle durch den Anwender Viren auf, so sollte er den EDV-
Anbieter schriftlich zur Beseitigung des Mangels auffordern.
Der Software-Nutzer ist umso mehr gefordert, gekaufte Programme
auf eine Infizierung zu überprüfen, als sich die gerichtliche
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen häufig in die Länge zieht.
Zudem kann nicht immer davon ausgegangen werden, dass die
entstandenen Schäden im vollen Umfang durch den haftenden EDV-
Anbieter beglichen werden, erklärt ComputerPartner.
Für Rückfragen:	
Marzena Fiok,
Chefreporterin ComputerPartner,		
Tel. 089/ 360 08-361,
Fax 089/ 360 86-389
www.computerpartner.de

Original-Content von: IDG ChannelPartner, übermittelt durch news aktuell

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