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ComputerPartner: Online-Auktionsangebote sind verbindlich

München (ots)

Vorsicht bei Online-Auktionen: Durch das
vorzeitige Beenden einer Auktion wird ein Vertragsabschluss nicht 
automatisch vermieden / Beendigung des Vertrages nach Ende der 
Auktion durch Erklärung eines Eigenschaftsirrtums möglich
München, 26. Januar 2006 - Das Weihnachtsgeschenk hat nicht die 
richtige Farbe, die alte CD gefällt nicht mehr und auch der Golf des 
Papstes findet sicherlich noch Interessenten: Hier lohnt es sich, das
Objekt im Internet zum Verkauf zu stellen. Vor allem Online-Auktionen
wie die des Internetauktionshauses Ebay werden immer beliebter. Was 
aber tun, wenn ein Artikel zwischenzeitlich beschädigt oder gestohlen
wurde und der Vertrag nicht erfüllt werden kann? Der Rostocker 
Rechtsanwalt Johannes Richard warnt in der aktuellen Ausgabe der 
Handelszeitschrift ComputerPartner (04/2006, EVT 26. Januar) vor der 
vorzeitigen Beendigung einer Auktion: Denn hierdurch werde ein 
Vertragsabschluss nicht automatisch vermieden.
Juristisch gesehen ist das Einstellen eines Artikels bereits ein 
verbindliches Angebot, so Richard in ComputerPartner. Die Wirksamkeit
wird auch durch das Zurückziehen des Artikels nicht berührt - was zur
Folge hat, dass der Verkäufer dennoch an den Höchstbietenden 
verkaufen muss. Und dies oft zu einem geringen Preis, da über die 
Höhe des Verkaufspreises meistens erst in den letzten Sekunden der 
Auktion entschieden wird.
Der geeignetere Weg, den Vertrag zu beenden, besteht laut 
ComputerPartner darin, diesen gegenüber dem Käufer nach §19 BGB wegen
Irrtums anzufechten. Wichtig ist dabei, dem Höchstbietenden den 
Eigenschaftsirrtum nach dem Ende der Auktion so schnell wie möglich 
mitzuteilen. Außerdem sollten die Gründe für die Anfechtung des 
Vertrags ausführlich und klar dargelegt werden. Grundsätzlich reicht 
eine Anfechtung per E-mail. Wer jedoch sichergehen will, sollte seine
Erklärung zudem schriftlich per Einschreiben mit Rückschein 
versenden, rät Rechtsanwalt Richard in der Handelszeitschrift.
Für Rückfragen:
Marzena Fiok, Chefreporterin ComputerPartner,
Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389
Johannes Richard,Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen,
E-Mail: internetrecht-rostock.de

Original-Content von: IDG ChannelPartner, übermittelt durch news aktuell

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