EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- EINLADUNG[1] zu der am Mittwoch, dem 18. Mai 2016 um 10.00 Uhr im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, stattfindenden 136. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Oberbank AG TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Corporate Governance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2015 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 5. Wahlen in den Aufsichtsrat 6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2017 7. Beschlussfassung über a. den Widerruf der in der 135. ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2015 erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 10.500.000,-- durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen, im bisher_nicht_ausgenützten_Umfang, unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 10.500.000,- - durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm- Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen; b. Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen und c. die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. (3) 8. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 134. ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 4 AktG im_unausgenützten_Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerbs eigener Aktien zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmens zum Erwerb gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG bis zu 5 % des Grundkapitals auf die Dauer 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 136. ordentlichen Hauptversammlung 9. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 134. ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 7 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zu 5 % des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 136. ordentlichen Hauptversammlung zum Zweck des Wertpapierhandels gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG 10. Beschlussfassung über den Widerruf der in der 134. ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Mai 2014 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs.1 Z 8 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes zum zweckneutralen Erwerb eigener Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG auf die Dauer 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 136. ordentlichen Hauptversammlung BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN (§ 106 Z 4 AKTG) Folgende Unterlagen sind spätestens ab 27. April 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at veröffentlicht und werden in der Hauptversammlung aufliegen: Vollständiger Text dieser Einladung; Jahresabschluss mit Lagebericht; Corporate Governance-Bericht; Konzernabschluss mit Konzernlagebericht; Vorschlag für die Gewinnverwendung; Bericht des Aufsichtsrates (jeweils für das Geschäftsjahr 2015); Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten; Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs. 2 AktG; Satzungsgegenüberstellung; Formular für die Erteilung einer Vollmacht; Formular für den Widerruf einer Vollmacht Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AKTG) Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG) Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5 % des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten. Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 27. April 2016, an ihrer Geschäftsanschrift AT-4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, zugehen. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.oberbank.at) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 6. Mai 2016, * per E-Mail an die Adresse: sek@oberbank.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist * per Post, Boten oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, oder * per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 732 78 58 12 zugehen. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at zugänglich. Anträge in der Hauptversammlung (§ 119 AktG) Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 8. Mai 2016, 24.00 Uhr CET/MEZ (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtages Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 12. Mai 2016, 24.00 Uhr (CET/MEZ), ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen: * Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung ZSP/WV2, z.H. Herrn Markus Zehethofer, Untere Donaulände 28, 4020 Linz * Per Telefax:+43 732 77 89 40 * Per SWIFT: OBKLAT2L, Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000625108 und bei Vorzugsaktien ISIN AT0000625132 angeben * Per E-Mail: markus.zehethofer@oberbank.at, wobei die Depotbestätigung, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Depotbestätigung (§ 10a AktG) Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, * Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, * Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 8. Mai 2016, 24.00 Uhr CET/MEZ bezieht. Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen. Zutritt zur Hauptversammlung Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 12. Mai 2016, 15.00 Uhr (CET/MEZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: * Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, z.H. Herrn Mag. Gerald Straka, Untere Donaulände 28, 4020 Linz * Per Telefax: +43 732 78 58 12 * Per E-Mail: sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist * von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG: Per SWIFT: OBKLAT2L, Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000625108 und bei Vorzugsaktien ISIN AT0000625132 angeben * Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at abrufbar. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 96.711.300,-- und ist eingeteilt in 29.237.100 Stamm- Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 20.001 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 205 Stück-Stammaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 29.216.894. Einlass und Registrierung Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 8.30 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. _ Linz, im April 2016 Der Vorstand -------------------------------------------------------------------------------- [1] Ausschließlich der in deutscher Sprache veröffentlichte Text der nachstehenden Bekanntmachung ist rechtsverbindlich. Rückfragehinweis: Oberbank AG Mag. Andreas Pachinger 0043 / 732 / 7802 - 37460 andreas.pachinger@oberbank.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Oberbank AG Untere Donaulände 28 A-4020 Linz Telefon: +43(0)732/78 02-0 FAX: +43(0)732/78 58 10 Email: sek@oberbank.at WWW: www.oberbank.at Branche: Banken ISIN: AT0000625108, AT0000625132 Indizes: WBI Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien Sprache: Deutsch
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