EANS-News: Oberbank AG
Rückkaufprogramme 2020
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Aktienrückkauf Linz, 16.3.2020 - Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen und Veröffentlichung der Rückkaufprogramme der Oberbank AG Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5 VeröffentlichungsV 2018 Der Vorstand der Gesellschaft hat am 16. März 2020 beschlossen, von den in der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen, für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG und für Mitarbeiterremunerationen Gebrauch zu machen und beschließt weiters zwei Programme zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend den folgenden Rückkaufprogrammen; dieser Beschluss sowie die Rückkaufprogramme werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht: 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15. Mai 2018. 2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15. Mai 2018 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at. 3. Beginn der Rückkaufprogramme: jeweils am 20. März 2020; voraussichtliche Dauer bis jeweils 12. Juni 2020. 1. Die beiden Rückkaufprogramme beziehen sich einerseits auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108) andererseits auf die auf Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625132). 2. Beabsichtigt ist 1. der Rückerwerb von bis zu 100.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 0,31 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,28 % und 2. der Rückerwerb von bis zu 50.000 Stück Vorzugsaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am nicht stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca. 1,67 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,14 %. 3. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien bzw. die Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien bzw. Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen. 4. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der Rückkäufe ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2020, die in Stamm- und Vorzugsaktien erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) und für Mitarbeiterremunerationen verwendet werden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG bzw. Mitarbeiterremunerationen in Folgejahren zu verwenden. 5. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine 6. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, www.oberbank.at [http://www.oberbank.at/], zu erfüllen. Linz, am 16. März 2020 Der Vorstand Rückfragehinweis: Oberbank AG Mag. Johanna Mitterhofer 0043 / 732 / 7802 - 37402 johanna.mitterhofer@oberbank.at Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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