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HUK-COBURG

Gut zu wissen: Tipps für den Alltag
Ein Reh kommt selten allein
Wer in der Dämmerung durch Waldstücke fährt, muss die Geschwindigkeit unbedingt anpassen

Coburg (ots)

Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle drastisch
an: Besonders wenn es dämmert, am frühen Abend oder Morgen, müssen 
Autofahrer in Waldstücken damit rechnen, dass Tiere eine 
durchführende Straße queren. Deshalb auf jeden Fall langsam fahren, 
die Straßenränder im Auge behalten und bremsbereit sein. In der 
Vielzahl der Fälle taucht das Wild in einer Entfernung von nur 20 
Metern oder noch weniger vor der Kühlerhaube auf und das auch meist 
nicht allein, sondern im Rudel. Wer zu schnell fährt, hat keine 
Chance zu bremsen.
Ein hohes Risiko: Im vergangenen Jahr ereigneten sich mehr als 
200.000 Wildunfälle in Deutschland, darauf macht die HUK-COBURG 
aufmerksam. Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Haarwild 
entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für 
Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet diese 
immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier 
entstandener Wildschaden in keiner Weise auf den 
Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.
Wenn es gekracht hat, sollte man auf jeden Fall die Polizei rufen.
Sie hilft, den Förster zu informieren und stellt auch eine 
Bescheinigung über den Wildunfall aus. Die braucht man, wenn man 
seiner Versicherung den Schaden meldet.
Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall jedoch, ohne dass das 
Fahrzeug mit dem Haarwild - zum Beispiel Wildschwein, Fuchs, Reh oder
Hase - direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt 
und verreißt das Lenkrad. Und es gibt Autofahrer, die dem Tier 
bewusst ausweichen, um einen größeren Schaden zu vermeiden.
Die Teilkasko zahlt nur, wenn der Fahrer nachweisen kann, dass das
Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und dadurch ein 
größerer Schaden verhindert wurde. Gemäß der aktuellen 
Rechtssprechung muss der Fahrer dafür schon den Zusammenprall mit 
einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben.
Wer jedoch für einen Hasen bremst, muss nicht unbedingt ohne 
Versicherungsschutz dastehen. Die Vollkasko-Versicherung springt im 
allgemeinen für die Folgen eines nicht selbstverschuldeten Unfalls 
ein, solange dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig 
herbeigeführt wurde.
Ansprechpartnerin:
Karin Benning
HUK-COBURG Pressestelle
T       0 95 61/96-20 84
Mail     Karin.Benning@huk-coburg.de
Auch als MP3-Format im Internet unter www.huk.de zum Downloaden.

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

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