Tipps für den Alltag
Aufpassen allein genügt nicht
Coburg (ots)
Gerade in der Urlaubszeit sind viele Hundebesitzer froh, wenn sie ihren Hund vorübergehend bei Familienangehörigen oder Freunden abgeben können. Doch was passiert, wenn der Vierbeiner beim Spazierengehen jemanden beißt oder sich von der Leine losreist, quer über die Straße rennt und dadurch einen Unfall verursacht? Wer muss jetzt haften?
Erklärt sich ein Freund bereit, auf den Hund aufzupassen, ist er im juristischen Sinne der Hüter des Hundes. Verursacht der Vierbeiner einen Schaden, den der Freund verschuldet hat, weil er nicht mit der erforderlichen Sorgfalt auf ihn aufgepasst hat, muss der Hüter haften. Erforderliche Sorgfalt heißt: Wie der Hüter mit dem Vierbeiner umgeht, hängt von dessen Charakter ab. Ein lebhafter Hund beispielsweise, der zudem nicht zuverlässig gehorcht, muss beim Spazierengehen auf jeden Fall angeleint sein. - Ob ein generelles Gebot zum Anleinen besteht, legt in der Regel jede Gemeinde selber fest.
Hat der Eigentümer des Tieres eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, ist der Hüter, der unentgeltlich auf den Hund aufpasst, kostenfrei mitversichert, darauf macht die HUK-COBURG Versicherungsgruppe aufmerksam. Wer einen Hund aus Gefälligkeit hütet und eine private Haftpflichtversicherung hat, sollte sich dort erkundigen, ob seine Hilfsbereitschaft eventuell mitversichert ist. Ohne Versicherungsschutz kann ein Schadenfall teuer werden. Beißt beispielsweise ein Hund zu, können Schmerzensgeld, Verdienstausfall und die Heilbehandlungskosten auf den Hüter zukommen.
Hundehalter haftet auf jeden Fall
Neben dem Hüter haftet auch der Halter für jeden von seinem Vierbeiner angerichteten Schaden. Die Schuldfrage spielt hierbei keine Rolle. Er haftet, weil die Reaktion eines Tiers unberechenbar ist und von ihm eine Gefährdung der Gesundheit und des Eigentums Dritter ausgeht. Trifft den Geschädigten eine Mitschuld, wird sein Schaden nur zum Teil ersetzt.
Fazit: Verreist der Hundehalter und den Hüter trifft keine Schuld am Hundebiss, wird der Besitzer trotz Abwesenheit zur Kasse gebeten. Dies gilt übrigens auch, wenn der Hund das Eigentum des Hüters beschädigt oder ihn beißt. - Ohne Hundehalter-Haftpflichtversicherung muss er den Schaden selber bezahlen.
Ansprechpartnerin Karin Benning (T. 0 95 61/96 20 82/ e-mail: karin.benning@huk-coburg.de))
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