Tipps für den Alltag
Neues Outfit für das Auto
Wer sein Fahrzeug nachträglich verändert, muss seine Kfz-Versicherung informieren
Coburg (ots)
Nicht jedem Autofahrer gefällt sein Auto so, wie es serienmäßig dasteht. Mit Tuning lässt sich Abhilfe schaffen. Doch Vorsicht: Schon breitere Reifen können bewirken, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Um sie wieder zu erlangen, müssen Tuning-Maßnahmen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, ansonsten drohen bei der nächsten Verkehrskontrolle ein Punkt und eine Geldbuße. Was man unter Tuning versteht, hat der Gesetzgeber in der Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO §19 Abs.2 und 3) geregelt.
Tunen lässt sich ein Fahrzeug auf unterschiedliche Weise: Zum einen kann die Leistungsfähigkeit des Motors gesteigert werden, zum anderen sind optische oder akustische Veränderungen möglich. Welche Maßnahmen die Betriebserlaubnis betreffen? Ein Blick in das Gutachten, das für die meisten Teile mitgeliefert wird, bringt Klarheit. Hier wird erläutert, ob ein Auto nach dem Umbau zum Sachverständigen muss und ob die Veränderungen in den Fahrzeugpapieren einzutragen sind.
Im Übrigen genügt es nicht, nur der Zulassungsstelle Bescheid zu geben, auch die Kfz-Versicherung ist mit im Boot. Unabhängig davon, ob die Betriebserlaubnis erlischt oder nicht, muss sie über jede nachträgliche Veränderung des Fahrzeugs informiert werden. Hat sich die Risikolage verschoben, kann die Prämie angepasst werden. Um unangenehme Neuigkeiten zu vermeiden, rät die HUK-COBURG, den Versicherer schon im Vorfeld zu kontaktieren. So weiß man, ob und wie sich der Beitrag verändert. Außerdem überprüft der Versicherer, ob die Tuning-Teile straßenverkehrsrechtlich zugelassen sind, denn nur dann lassen sie sich in der Kaskoversicherung miteinschließen und werden im Schadenfall ersetzt.
Wer seiner Versicherung nichts vom Tuning erzählt, muss bei einem Unfall mit Konsequenzen rechnen. Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung immer den Schaden eines unschuldigen Dritten. Allerdings kann sie prüfen, ob sie den Fahrer wegen der Gefahrerhöhung im Nachhinein in Regress nimmt - vorausgesetzt das Tuning war ursächlich für den Unfall. In der Kasko-Versicherung kann die unterlassene Information über das Tunen dazu führen, dass der Versicherungsnehmer seinen Schaden komplett aus der eigenen Tasche bezahlen muss.
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