Bei Unfall: Zettel allein reicht nicht
Tipps für den Alltag
Coburg (ots)
An den Straßenrändern häuft sich im Winter oft der Schnee. Die Fahrbahnen sind nicht nur verengt, sondern häufig auch spiegelglatt. Da rutscht man mit seinem Pkw schnell gegen ein geparktes Auto, und der Geschädigte ist nur selten an Ort und Stelle. Was muss man tun ?
Es genügt nicht, einfach einen Zettel mit seinen persönlichen Daten, dem Namen seiner Kfz-Haftpflichtversicherung und seine Versicherungsscheinnummer hinter die Scheibenwischer zu klemmen und davon zu fahren. Die Rechtsprechung, so die HUK-COBURG, erwartet, dass der Unfallverursacher an der Unfallstelle bleibt. Wie lange hängt vom Ort des Geschehens, aber auch von der Uhrzeit ab. In der Regel, mindestens eine Stunde. Wer die Polizei anruft, um die Wartezeit zu verkürzen, sollte ein Handy dabei haben. Schon der Gang zur Telefonzelle kann den Vorwurf des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle beziehungsweise der Fahrerflucht nach sich ziehen. - Wer erfolglos eine angemessene Zeit gewartet hat, muss danach jedoch auf jeden Fall die Polizei verständigen.
Fahrerflucht kann übrigens teuer werden. Ein Strafverfahren zieht in der Regel eine Geldbuße nach sich. Dies trifft auch dann zu, wenn das Verfahren (§153 u. § 153a StPO) eingestellt wird. Dabei ist die Einstellung eines Verfahrens keinesfalls mit einem Freispruch gleich zu setzen.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen wirkt sich Unfall- flucht sich auch auf den Versicherungsschutz aus. In der Voll- kasko kann das - weil man seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt - zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert zwar den Schaden am Pkw des Unfallgegners, doch nimmt sie dafür den Verursacher in Regress. Die Höhe des Regresses hängt von der Schwere des Unfalls ab. Möglich sind Summen in Höhe von 2.500 Euro bis maximal 5.000 Euro. Die Höhe des Regresses kann jedoch niemals die Höhe der Schadenaufwendungen übersteigen.
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