Umziehen - mehr als Möbelschleppen
Eine Haftpflichtversicherung schützt, wenn beim Wohnungswechsel nicht alles rundläuft
Coburg (ots)
Umzugstag: Die Kartons sind gepackt, die Möbel abgeschlagen. Jetzt muss der Hausrat in die neue Wohnung. Gerade junge Leute setzen dabei auf Do-it-yourself, doch die vermeintlich günstige Lösung kann teuer werden. Wer beim Tragen sperriger Gegenstände, zum Beispiel einer Waschmaschine, das Treppenhaus beschädigt, muss für die Reparaturkosten aufkommen. Ein klassischer Fall für die Privathaftpflichtversicherung.
Gleiches gilt, wenn einer der Helfer das Umzugsgut beschädigt. Obwohl der Gesetzgeber den Helfenden bei Gefälligkeitshandlungen vor Schadenersatzansprüchen schützt: Wer in solcher Situation leicht fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet eigentlich nicht. Doch neben der rechtlichen, gibt es auch die menschliche Sicht der Dinge. Darum verzichten etliche Privathaftpflichtversicherungen, darunter auch die HUK-COBURG, auf den Haftungsausschluss und unterstützen Gefälligkeitshandlungen. Sie regulieren Schäden dieser Art auch ohne Rechtsgrundlage.
Gar nicht selten ist auch das Umzugsgut nicht fachgerecht gesichert. Klassisches Beispiel: Im ganzen Tohuwabohu hat der Umziehende vergessen, die Türen eines Schrankes zu verschließen. Während er den Schrank zusammen mit seinem Freund trägt, öffnet sich eine Schranktür und quetscht die Hand des Helfers. - Eine Fahrlässigkeit, die den Schrankbesitzer, wie die HUK-COBURG mitteilt, ohne Haftpflichtversicherung teuer zu stehen kommen kann.
Denn eventuell muss die Wunde ja im Krankenhaus versorgt werden und der Helfer kann wochenlang nicht arbeiten. Die Krankenkasse wird sich die Behandlungskosten ebenso wie der Arbeitgeber die Kosten für die Lohnfortzahlung vom Verursacher zurückzahlen lassen. Zudem kann der Helfer noch Schmerzensgeld verlangen.
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Karin Benning
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