EANS-Adhoc: WIENER PRIVATBANK PLANT HERABSETZUNG DES GRUNDKAPITALS DURCH EINZUG EIGENER AKTIEN UND ORDENTLICHE KAPITALHERABSETZUNG
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09.11.2010
Wien, 9. November 2010. Die Wiener Privatbank SE plant den Einzug eigener Aktien sowie eine ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals. Durch die Einziehung von 330.000 Stück eigener Aktien gemäß § 192 Abs 3 Z 2 AktG soll das Grundkapital in einem ersten Schritt von EUR 33.486.187,06 um EUR 2.399.100,00 auf EUR 31.087.087,06 herabgesetzt werden. In einem zweiten Schritt soll das Grundkapital der Gesellschaft gemäß §§ 175 ff AktG von EUR 31.087.087,06 um EUR 21.380.390,00 auf EUR 9.706.697,06, bei einem Eigenkapital von dann in Höhe von EUR 32,5 Mio., herabgesetzt werden. Durch die ordentliche Kapitalherabsetzung wird sich der auf eine Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals von EUR 7,27 um EUR 5,00 auf EUR 2,27 verringern.
Die Wiener Privatbank verfügte zum 30. Juni 2010 über eine Eigenkapitalquote von 44 % und eine Kernkapitalquote von 509 %. Da der strategische Fokus auch in Zukunft auf den Kerngeschäftsfeldern Private Banking & Vermögensverwaltung sowie Immobilien Produkte & Dienstleistungen liegt und ein massives Bilanzsummenwachstum nicht angestrebt wird, ist eine derartig hohe Eigenkapitalisierung der Geschäftstätigkeit nicht notwendig. Die Wiener Privatbank wird diese überschüssigen Eigenmittel daher im Sinne ihrer Aktionäre an diese rückführen und damit gleichzeitig ihre Eigenkapitalrentabilität deutlich erhöhen.
Nach der Kapitalherabsetzung wird die Wiener Privatbank weiterhin über eine äußerst solide Eigenkapitalquote von rund 28 % und eine Kernkapitalquote von rund 267 % verfügen. Die verschärften Kapitalanforderungen gemäß Basel III (Kapitalanforderungen ab dem Jahr 2019: Mindestkernkapitalquote 6,0 %, Gesamte Eigenkapitalquote 8,0 %, Gesamte Eigenkapitalquote plus Kapitalpuffer 10,5 %) werden damit bei weitem übertroffen.
Die Kapitalmaßnahmen bedürfen noch der Zustimmung des Verwaltungsrates der Wiener Privatbank sowie entsprechender Beschlüsse der Hauptversammlung. Eine außerordentliche Hauptversammlung soll daher für Anfang Dezember 2010 einberufen werden. Bei der Umsetzung dieser Beschlüsse werden sämtliche relevanten bank- und börserechtliche Aufsichtsvorschriften eingehalten.
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
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