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Wiener Privatbank SE

EANS-Hauptversammlung: Wiener Privatbank SE
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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03.09.2021

                        37. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
                              am 05. Oktober 2021

                              Wiener Privatbank SE
                                  (FN 84890 p)
                               ISIN AT0000741301
                              (die "Gesellschaft")

                                   Einladung

zur ordentlichen Hauptversammlung der Wiener Privatbank SE, die am Dienstag, den
05. Oktober 2021, um 10:00 Uhr, Wiener Zeit, im Hotel Intercontinental Wien,
Johannesgasse 28, 1030 Wien, stattfinden wird.

Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre hat für die Wiener Privatbank SE
selbstverständlich höchste Priorität. Zu deren Sicherstellung wurden daher
umfangreiche Maßnahmen wie strenge Hygienevorschriften sowie weitere
Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um eine potenzielle Ansteckungsgefahr zu
minimieren. Wir weisen darauf hin, dass die Einhaltung der "3-G-Regel"
("Geimpft, Getestet, Genesen") sowie das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes
verpflichtend ist. Aus diesem Grund wird um Verständnis ersucht, dass keine
Gäste zur Hauptversammlung zugelassen werden können und das traditionelle Buffet
im Anschluss an die Hauptversammlung entfallen wird. Für jene Aktionäre, die
nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, besteht die
Möglichkeit, sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, Herrn Dr. Michael
Knap, vertreten zu lassen.

Situationsabhängig oder bei Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen behält
sich die Wiener Privatbank SE vor, weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen
in Abstimmung mit den Behörden zu treffen bzw. die Hauptversammlung bei
Veränderung der derzeitigen Umstände auch kurzfristig zu verschieben. Wir bitten
Sie diesbezüglich einige Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung die Homepage
der Gesellschaft unter https://www.wienerprivatbank.com/ueber-uns/investor-
relations/hauptversammlungen/ zu besuchen, um sich über allenfalls geänderte
COVID-Maßnahmen und eine nicht auszuschließende Absage der Hauptversammlung zu
informieren.


  1. TAGESORDNUNG:


1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 samt
Anhang und Lagebericht, konsolidierten Corporate Governance-Berichts, IFRS-
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 samt Konzernanhang und
Konzernlagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag sowie Bericht des Aufsichtsrates
gemäß § 96 AktG.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2020.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2020.

5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022.

6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2020 der Wiener Privatbank SE.

7. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020.




  1. Bereitstellung von Unterlagen zur Hauptversammlung
     (Art 53 SE-VO iVm § 108 Abs. 3 und 4 AktG)


Ab Montag, den 13. September 2021, liegen am Sitz der Gesellschaft, 1010 Wien,
Parkring 12, während der üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft, Montag bis
Donnerstag (werktags) 09:00 bis 17:00 Uhr, Wiener Zeit, Freitag (werktags) 09:00
bis 15:00 Uhr, Wiener Zeit, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre auf
und können auch über die im Firmenbuch eingetragene Internetseite der
Gesellschaft unter www.wienerprivatbank.com [http://www.wienerprivatbank.com/
] abgerufen werden:


* UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 samt Anhang und Lagebericht
* IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 samt Konzernanhang und
  Konzernlagebericht
* Konsolidierter Corporate Governance-Bericht gemäß § 243c UGB
* Vorschlag über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020
* Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG
* Fit & Proper Policy vom Dezember 2020
* Vergütungsbericht 2020 vom April 2021
* Beschlussvorschläge gemäß § 108 Abs. 1 AktG zu allen TOP
* Transparenzangaben gemäß § 270 Abs. 1 iVm 1a UGB zu TOP 5
* Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114
  AktG
* Formular für die Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht für Herrn Dr.
  Michael Knap / IVA gemäß § 114 AktG
* Vollständiger Text dieser Einberufung







  1. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre
     (Art 53 SE-VO iVm §§ 109, 110, 118, 119 AktG)


Beantragung auf Ergänzung der Tagesordnung: Gemäß § 109 AktG können Aktionäre,
deren Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen, und die
nachweisen, dass sie seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn das Verlangen
spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 14.
September 2021, an die Adresse Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, zu
Handen Herrn Dr. Albert Fuhrmann, zugeht. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.


Beschlussvorschläge von Aktionären: Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren
Anteile zusammen eins von Hundert des Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt
der Tagesordnung in Textform oder Schriftform Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin spätestens am 24. September 2021 per Post an der Adresse
Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, oder per Telefax +43 1 534 31-710,
jeweils zu Handen Herrn Dr. Albert Fuhrmann zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Der Beschlussvorschlag, nicht
aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst
sein. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf.

Auskunftsrecht: Gemäß § 118 AktG steht jedem Aktionär in der Hauptversammlung
das Auskunftsrecht über Angelegenheiten der Gesellschaft zu, soweit dies zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das
Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage
des Konzerns (Konzernabschluss) sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Überdies darf die Auskunft verweigert werden, soweit
sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form
von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an
die Gesellschaft übermittelt werden.



  1. Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (Art 53 SE-VO iVm § 111 AktG)


Gemäß Art 53 SE-VO iVm § 111 Abs. 1 AktG sowie der Satzung der Gesellschaft
richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu
machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am

           Samstag, den 25. September 2021, 24:00 Uhr (Wiener Zeit).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 30. September 2021 zugehen muss und zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Die
Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag beziehen. Die
Depotbestätigung ist von einem depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs. 2 AktG vorgesehenen Angaben zu
enthalten. Für die Depotbestätigung ist die Einhaltung der Schriftform
erforderlich. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Bestätigungen müssen einer der folgend genannten Adressen zu gehen:
per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen
am Wechsel
per E-Mail:  anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at
[anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at] (Depotbestätigung als PDF-
Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gem. §4 Abs. 1 SVG)
mittels SWIFT: GIBAATWGGMS (MT598 oder MT599; bitte ISIN AT0000741301 im Text
angeben); ohne ISIN ist eine Anmeldung nicht möglich.
Hinweis: Bestätigungen werden auch per Telefax akzeptiert: +43 (0)1 8900 500 96.



  1. Vertretung durch Bevollmächtigte (Art 53 SE-VO iVm §§ 113 f AktG)


Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen,
die im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte hat wie der Aktionär, den diese Person vertritt. Die Gesellschaft selbst
oder ein Mitglied des Aufsichtsrates oder des Vorstandes darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung
über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt
hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht
muss zumindest in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf
bedarf ebenfalls zumindest der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht und
deren Widerruf sind zwingend die auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare, die auch die
Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglichen, zu verwenden. Die Vollmacht
bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt
werden.
Möglichkeit der Bevollmächtigung des Herrn Dr. Michael Knap

Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den
Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter
für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung: Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 bzw. E-Mail 
michael.knap@iva.or.at. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der
Wiener Privatbank SE getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen
Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu
tragen.
Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht
auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen
ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für
jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt. Bitte beachten Sie, dass für die Bevollmächtigung des Herrn Dr.
Michael Knap ein gesondertes Vollmachtsformular zu verwenden ist, dass auf der
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft abrufbar ist.

Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der
Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab zu
übermitteln wie folgt:
per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen
am Wechsel
per E-Mail:  anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at
[anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at] (Vollmacht als PDF-Anhang)
mittels SWIFT: GIBAATWGGMS (MT598 oder MT599; bitte ISIN AT0000741301 im Text
angeben; ohne ISIN ist eine Anmeldung nicht möglich), wobei die Vollmacht bzw.
deren Widerruf bei den genannten Kommunikationsformen jedenfalls bis 04.Oktober
2021, 17:00 Uhr einlangen muss.
Hinweis: Eine Vollmacht bzw. deren Widerruf wird auch per Telefax akzeptiert:
+43 (0)1 8900 500 96.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt
es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Erteilung einer
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter "Teilnahmeberechtigung und
Nachweisstichtag (§ 111 AktG)" beschrieben sind, zu erfüllen haben.



  1. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung

           (Art 53 SE-VO iVm § 106 Z 9 AktG, § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 11.360.544,15 und ist in 5.004.645 Stückaktien zerlegt, von
denen jede am Grundkapital im gleichen Ausmaß beteiligt ist. Jede Stückaktie
gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung. Per Donnerstag, den
02. September 2021, Handelsschluss der Wiener Börse, besaß die Gesellschaft
keine eigenen Aktien, sodass aktuell 5.004.645 Stimmrechte bestehen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden und einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass,
Führerschein oder Personalausweis) zur Identitätsfeststellung mitzubringen.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09:00 Uhr, Wiener Zeit, im
Hotel Intercontinental Wien, Johannesgasse 28, 1030 Wien.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Wien, im September 2021

                                  Der Vorstand
                            der Wiener Privatbank SE



Rückfragehinweis:
Wiener Privatbank SE
Michael Müller (Investor Relations) 
michael.mueller@wienerprivatbank.com
T: +43 1 534 31-235
www.wienerprivatbank.com


Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Wiener Privatbank SE
             Parkring 12
             A-1010 Wien
Telefon:     +43-1-534 31-0
FAX:         +43-1-534 31-710
Email:        office@wienerprivatbank.com
WWW:      www.wienerprivatbank.com
ISIN:        AT0000741301
Indizes:     WBI
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

Original-Content von: Wiener Privatbank SE, übermittelt durch news aktuell

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