Atrium European Real Estate Limited
EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited
Erwerbsangebot
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 31.05.2012 Erwerbsangebot von Atrium European Real Estate Limited für alle ihrer ausstehenden EUR32.050.000 Tranche A 6 per cent. Notes due 2013 und ihrer ausstehenden EUR67.950.000 Tranche B Floating Rate Notes due 2013 Nicht für die Herausgabe, VERÖFFENTLICHUNG oder Verbreitung innerhalb oder in oder an Personen mit Aufenthalt oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, deren Territorien und Außengebieten, eines Bundesstaates der Vereinigten staaten oder dem District of Columbia oder an eine U.S. Person (wie untenstehend definiert) (Siehe unten "Angebot und Angebotsbeschränkungen") Jersey, 31. Mai 2012: Atrium European Real Estate Limited (die Gesellschaft), gab heute eine Einladung an die Inhaber ihrer ausstehenden (a) EUR32.050.000 Tranche A 6 per cent. Notes due 2013 (ISIN: AT0000341789) und (b) EUR67.950.000 Tranche B Floating Rate Notes due 2013 (ISIN: AT0000341797) (zusammen, die Schuldverschreibungen) bekannt, ihre Schuldverschreibungen der Gesellschaft zum Kauf gegen Bargeld anzubieten (einzeln ein Angebot und zusammen die Angebote). Die Angebote werden zu den Bedingungen und vorbehaltlich der Bestimmungen und definierten Begriffe gemacht, die in der von der Gesellschaft für die Angebote erstellten und mit 31. Mai 2012 datierten Erwerbsangebotsunterlage (Tender Offer Memorandum) (das Tender Offer Memorandum) enthalten sind. Die Angebote unterliegen den unten genannten und im Tender Offer Memorandum ausführlicher beschriebenen Angebotsbeschränkungen. Die Angebote sollen der Gesellschaft weiterhin die Umsetzung ihrer Strategie ermöglichen ihre ausstehenden Verbindlichkeiten zu erwerben, um unmittelbar Nettozinsersparnisse zu erzielen und gegebenenfalls Finanzierungsmöglichkeiten zu günstigeren Bedingungen zu nützen. Die Gesellschaft wird EUR1.030 (der Kaufpreis) für jeweils EUR1.000 Nominalwert jener Schuldverschreibungen zahlen, deren Erwerb sie in Übereinstimmung mit den Angeboten akzeptiert hat. Die Gesellschaft wird auch die angefallenen Zinsen für diese Schuldverschreibungen bezahlen. Bezeichnung der ISIN Ausstehendes Menge die dem Kaufpreis Schuldverschreib Gesamtnominale Angebot ungen unterliegt EUR32.050.000 6.8 AT0000341789 EUR32.050.000* Jede und alle EUR1.030 für per cent. Notes jeweils due 2013 EUR1.000 Nominalwert EUR67.950.000 AT0000341797 EUR67.950.000 Jede und alle EUR1.030 für Tranche B jeweils Floating Rate EUR1.000 Notes due 2013 Nominalwert * Derzeit wird ein Gesamtnominalwert in der Höhe von EUR6.100.000 von den Fixed Rate Notes und EUR3.959.000 von den Floating Rate Notes von der Gesellschaft gehalten. Das Angebot beginnt am 31. Mai 2012 und endet um 17.00 Uhr (Wiener Zeit) am 28. Juni 2012 (das Angebotsende), soweit es nicht verlängert, erneuert oder beendet wurde. Um berechtigt zu sein den jeweiligen Kaufpreis gemäß dem jeweiligen Angebot zu erhalten, müssen Inhaber der Schuldverschreibungen ihre Schuldverschreibungen gültig vor dem Angebotsende zum Kauf anbieten, indem sie einen gültigen Angebotsauftrag (Tender Instruction) (wie im Tender Offer Memorandum beschrieben) abgeben oder eine Abgabe in ihrem Namen veranlassen und diese vor dem Angebotsende vom Tender Agent erhalten wird. Inhaber von Schuldverschreibungen, die eines der Angebote annehmen möchten, sollten hinsichtlich der Verfahren, die für die Annahme des Angebots eingehalten werden müssen, das Tender Offer Memorandum lesen. Im Speziellen dürfen nur Schuldverschreibungen in Mindestnominalbeträgen von EUR50.000 und danach in ganzzahligen Vielfachen von EUR50.000 zum Kauf angeboten werden. Im Zuge der Angebote angebotene Schuldverschreibungen sind unwiderruflich angeboten, außer unter den begrenzten Umständen, die im Tender Offer Memorandum beschrieben sind. Der erwartete Transaktionszeitplan ist wie folgt zusammengefasst: Ereignis Erwarteter Zeitpunkt/Datum Beginn: 31. Mai 2012 Angebotsende: 17.00 Uhr (Wiener Zeit) am 28. Juni 2012 Bekanntgabe der Annahme Um oder gegen 17.00 Uhr (Wiener Zeit) und der Ergebnisse: am 29. Juni 2012 Abrechnungsdatum 3. Juli 2012 (Settlement Date): Von Zwischenhändlern (Intermediary) oder Clearingsystemen bestimmte Stichtage werden vor den oben genannten Stichtagen liegen. Nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und wie in dem Tender Offer Memorandum dargelegt, kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen jedes der Angebote jederzeit verlängern, erneuern, abändern, beenden oder Bedingungen abbedingen. Weitere Informationen Die Angebote sind im Tender Offer Memorandum vollständig beschrieben (Verteilungsbeschränkungen unterliegend). Dieses ist erhältlich beim Tender Agent. Die Deutsche Bank AG, London Branch, wurde als Dealer Manager für die Angebote beauftragt. Informationsanfragen bezüglich des Angebots richten Sie bitte an: DEALER MANAGER Deutsche Bank AG, London Branch Winchester House 1 Great Winchester Street London EC2N 2DB United Kingdom Telefon: +44 20 7545 8011 An: Liability Management Group E-Mail: liability.management@db.com Informationsanfragen bezüglich des Ablaufs des Erwerbsangebots der Schuldverschreibungen sowie für alle Dokumente und Unterlagen über das Angebot richten Sie bitte an: TENDER AGENT Deutsche Bank AG, London Branch Winchester House 1 Great Winchester Street London EC2N 2DB United Kingdom Telefon: +44 20 7547 5000 Fax: +44 20 7547 5001 An: Trust & Securities Services E-Mail: xchange.offer@db.com FREIZEICHNUNGSKLAUSEL (DISCLAIMER) Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem Tender Offer Memorandum zu lesen. Diese Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum enthalten wichtige Informationen, die vor jeder Entscheidung hinsichtlich der Angebote aufmerksam gelesen werden sollten. Sollten sie irgendwelche Zweifel bezüglich der von Ihnen vorzunehmenden Handlung haben, wird Ihnen empfohlen, unverzüglich persönliche Beratung auch hinsichtlich der steuerlichen Folgen durch Ihren Aktienhändler, Bankmanager, Rechtsanwalt, Steuerberater oder einen anderen unabhängigen Finanzberater einzuholen. Jede Person oder jedes Unternehmen, deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Vermittler, Händler, einer Bank, Treuhänder, Treuhandunternehmen oder einer anderen Mittelsperson gehalten werden, müssen diese Mittelsperson kontaktieren, wenn sie im Rahmen der Angebote Schuldverschreibungen anbieten möchten. Weder die Gesellschaft noch der Dealer Manager noch der Tender Agent geben irgendeine Empfehlung ab, ob Inhaber von Schuldverschreibungen im Rahmen der Angebote Schuldverschreibungen anbieten sollten. ANGEBOT UND ANGEBOTSBESCHRÄNKUNGEN Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandum in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung und/oder des Tender Offer Memorandum gelangen, werden von der Gesellschaft, dem Dealer Manager und dem Tender Agent aufgefordert, sich selbst über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Weder diese Bekanntmachung noch das Tender Offer Memorandum stellen ein Kaufangebot oder eine Aufforderung ein Verkaufsanbot für die Schuldverschreibungen zu stellen dar. Im Rahmen der Angebote angebotene Schuldverschreibungen werden nicht von Inhabern von Schuldverschreibungen akzeptiert, wenn unter irgendwelchen Umständen solche Angebote oder Aufforderungen rechtswidrig wären. In jenen Rechtsordnungen, in denen Wertpapiergesetze, Gesetze gegen Emissionsbetrug (Blue Sky Laws) oder andere Gesetze es notwendig machen, dass die Angebote durch einen lizenzierten Vermittler oder Händler gemacht werden und der Dealer Manager oder eines seiner verbundenen Unternehmen (Affiliates) in diesen Rechtsordnungen ein solcher lizenzierter Vermittler oder Händler ist, wird angenommen, dass die Angebote für die Gesellschaft vom Dealer Manager oder von seinem jeweiligen verbundenen Unternehmen (je nach Sachlage) in diesen Rechtsordnungen gemacht wurden Vereinigte Staaten: Die Angebote werden nicht und werden zukünftig nicht, direkt oder indirekt, innerhalb oder in, oder durch die Verwendung der Post der, oder durch irgendwelche Mittel oder Einrichtungen des innerstaatlichen oder außerstaatlichen Handels der, oder von jeglicher Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten oder an eine U.S. Person (eine U.S. Person), wie festgelegt in Regulation S des United States Securities Act of 1933, gemacht. Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf Faksimileübetragungen, E-Mail, Telex, Telefon, das Internet und andere Formen der elektronischen Kommunikation. Die Schuldverschreibungen dürfen gemäß der Angebote nicht durch irgendwelche derartige Verwendungen, Mittel, Anwendungen oder Einrichtungen von den Vereinigten Staaten aus oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder von in den Vereinigten Staaten befindlichen oder ansässigen Personen oder von einer U.S. Person oder jeder anderen Person, die auf Rechnung einer U.S. Person tätig ist, zum Kauf angeboten werden. Dementsprechend werden und dürfen Kopien dieser Ankündigung und des Tender Offer Memorandum und jeglicher anderer Dokumente oder Materialien, die sich auf dieses Angebot beziehen, nicht direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten oder an jegliche U.S. Person oder andere Personen, die in den Vereinigten Staaten befindlich oder ansässig sind, per Brief verschickt, gemailt oder sonst irgendwie übertragen, verteilt oder weitergeleitet werden (einschließlich, ausnahmslos durch Sachwalter, Beauftragte oder Treuhänder). Jedes versuchte Angebot von Schuldverschreibungen aus den Angeboten, das direkt oder indirekt aus einer Verletzung dieser Beschränkung resultiert und jedes versuchte Angebot von Schuldverschreibungen durch eine U.S. Person, oder jede andere Person, die im Auftrag einer U.S. Person tätig ist, oder durch eine Person, die in den Vereinigte Staaten befindlich ist, oder durch jeden Vertreter, Treuhänder oder Vermittler der auf einer nichtdiskretionären Basis für einen Geschäftsherren tätig ist, welcher Anweisungen von innerhalb der Vereinigten Staaten erteilt, wird ungültig sein und nicht akzeptiert werden. Jeder Inhaber von Schuldverschreibungen, der an dem Angebot teilnimmt, wird erklären dass er keine U.S. Person ist und nicht in den Vereinigten Staaten befindlich ist und nicht an den Angeboten von den Vereinigten Staaten aus teilnimmt oder auf einer nichtdiskretionären Basis für einen Geschäftsherren arbeitet, der keine US Person ist, der außerhalb der Vereinigten Staaten befindlich ist und der keine Anweisungen an den Angeboten teilzunehmen von innerhalb der Vereinigten Staaten gibt. Für die Zwecke dieses und des Absatzes darüber, bedeutet Vereinigte Staaten die Vereinigten Staaten von Amerika, dessen Territorien und Außengebiete (einschließlich Puerto Rico, die U.S. Virgin Islands, Guam, American Samoa, Wake Island und die Nördlichen Marianen- Inseln), jegliche Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika und der District of Columbia. Italien. Weder diese Bekanntmachung, noch die Angebote noch das Tender Offer Memorandum oder andere Dokumente oder Unterlagen, die sich auf die Angebote beziehen, wurden dem Genehmigungsverfahren der Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) entsprechend der italienischen Gesetze und Vorschriften übermittelt. Die Angebote werden in der Republik Italien als ein befreites Angebot gemäß Art. 101-bis, § 3-bis der Verordnung Nr. 58 vom 24. Februar 1998, wie novelliert (das Finanzdienstleistungsgesetz), und Art. 35- bis, § 4, lit (b), der CONSOB Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999, wie novelliert, durchgeführt. Inhaber der Schuldverschreibungen, die in Italien befindlich sind, dürfen die Schuldverschreibungen entsprechend der Angebote zum Kauf durch autorisierte Personen (wie Investmentfirmen, Banken oder Finanzmakler, denen solche Tätigkeiten in Italien entsprechend dem Finanzdienstleistungsgesetz, der CONSOB Verordnung Nr. 16190 vom 29. Oktober 2007, wie novelliert, und der Verordnung Nr. 385 vom 1. September 1993, wie novelliert, erlaubt sind) und ansonsten in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht oder von CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde festgelegten Erfordernissen anbieten. Vereinigtes Königreich. Im Sinne der Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 wird keine Mitteilung in dieser Bekanntmachung des Tender Offer Memorandum und allen anderen Dokumenten oder Unterlagen, die sich auf das Angebot beziehen, von autorisierten Personen gemacht und solche Dokumente und/oder Unterlagen wurden nicht von autorisierten Personen genehmigt. Dementsprechend dürfen solche Dokumente und/oder Unterlagen nicht an die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt oder weitergegeben werden. Die Mitteilung solcher Dokumente und/oder Unterlagen als Finanzwerbung (Financial Promotion) ergeht nur an folgende Adressaten: (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, (ii) Anlageberater (Investment Professionals), die in den Anwendungsbereich des Artikels 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der geltenden Fassung (der Order) fallen, (iii) Personen, die in den Anwendungsbereich des Artikels 43(2) der Order fallen oder (iv) andere Personen an die sie rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle diese Personen werden gemeinsam als Relevante Personen bezeichnet). Personen im Vereinigten Königreich, die keine Relevanten Personen sind, sollten nicht auf Grundlage solcher Dokumente oder Unterlagen oder deren Inhalt handeln oder auf sie vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Dokumente oder Unterlagen beziehen, steht nur den Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur gegenüber Relevanten Personen eingegangen werden. Die Dokumente und Materialien und deren Inhalte dürfen nicht von Empfängern an irgendeine Person im Vereinigten Königreich verteilt, veröffentlicht oder (ganz oder teilweise) vervielfältigt werden. Frankreich. Die Angebote werden weder direkt noch indirekt gegenüber der Öffentlichkeit in der Republik Frankreich gemacht. Weder diese Bekanntmachung, das Tender Offer Memorandum noch irgendwelche anderen Dokumente oder Unterlagen, die sich auf die Angebot beziehen, wurden oder werden an die Öffentlichkeit in Frankreich verteilt und nur (i) Anbieter von Investmentservices für Portfoliomanagement für Dritte (personnes fournissant le service d'investissement de gestion de portefeuille pour compte de tiers) und/oder (ii) qualifizierte Investoren (investisseurs qualifiés) außer einzelne Personen, die auf eigene Rechnung handeln, wie definiert in und in Übereinstimmung mit den Artikeln L.411-1, L.411-2 und D.411-1 bis D.411-3 des französischen Code monétaire et financier, sind berechtigt an den Angeboten teilzunehmen. Weder diese Bekanntmachung noch das Tender Offer Memorandum wurde oder wird bei der Autorité des Marchés Financiers zur Genehmigung eingereicht oder von dieser genehmigt. Jersey. Diese Angebote sind kein Prospectus oder Angebote oder eine Einladungen zur Angebotslegung an die Öffentlichkeit im Sinne des Jersey Gesellschaftsrechts (Companies (Jersey) Law 1991, as amended) oder der Control of Borrowing (Jersey) Verordnung 1958 und es wurde keine Zustimmung, Genehmigung oder andere Bevollmächtigungen nach diesen Gesetzen oder anderen Wertpapierrechten der Insel Jersey gegeben. Es dürfen daher weder das Tender Offer Memorandum noch ein sonstiges Dokument, das sich auf das Angebot bezieht, in Jersey verteil werden. Rückfragehinweis: FTI Consulting Inc +44 (0)20 7831 3113 Richard Sunderland Will Henderson richard.sunderland@fticonsulting.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Atrium European Real Estate Limited Seaton Place 11-15 UK-JE4 0QH St Helier Jersey / Channel Islands Telefon: +44 (0)20 7831 3113 Email: richard.sunderland@fticonsulting.com WWW: http://www.aere.com Branche: Immobilien ISIN: JE00B3DCF752 Indizes: Standard Market Continuous Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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