Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung spart bis zu 864 Euro Beitrag p. a.
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München (ots)
Größtes Sparpotenzial durch Kassenwechsel in Baden-Württemberg / Erhöhung der Zusatzbeiträge ermöglicht Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar
Die unterschiedlichen Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen Verbrauchern bei einem Anbieterwechsel eine Ersparnis von bis zu 864 Euro im Jahr. Am meisten sparen gesetzlich Versicherte in Baden-Württemberg.*)
Zum 1. Januar 2016 haben 61 von 88 öffentlich zugänglichen gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht - durchschnittlich um 0,3 Prozentpunkte. Versicherte haben durch die Beitragsänderung ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer günstigeren Kasse wechseln.
Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse spart bis zu 864 Euro Beitrag im Jahr
Durch einen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse sparen Verbraucher mehrere hundert Euro Beitrag pro Jahr. Für Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen ab 50.850 Euro brutto (Beitragsbemessungsgrenze 2016) liegt die mögliche Ersparnis bei bis zu 864 Euro im Jahr. Ein Wechsel lohnt sich aber auch schon bei einem geringeren Verdienst: Mit einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro brutto liegt das Sparpotenzial immer noch bei bis zu 510 Euro im Jahr.
Größtes Sparpotenzial in Baden-Württemberg
Die größtmögliche Ersparnis durch einen Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse haben Verbraucher aus Baden-Württemberg. Grund: Die Metzinger BKK (nur in Baden-Württemberg tätig) verzichtet als einzige Krankenkasse auch 2016 auf einen Zusatzbeitrag und verlangt nur den gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 Prozent. Der Unterschied zum teuersten Beitragssatz (16,3 Prozent) beträgt dort daher 1,7 Prozentpunkte.
In allen anderen Bundesländern beträgt die Differenz zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Beitragssatz zwischen 1,1 und 1,4 Prozentpunkte. Das Sparpotenzial durch einen Wechsel der Krankenkasse liegt daher für Normalverdiener (30.000 Euro brutto p. a.) mindestens bei 333 Euro im Jahr. Arbeitnehmer mit Einkommen ab der Beitragsbemessungsgrenze von 50.850 Euro brutto p. a. sparen mindestens 564 Euro.
Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar nutzen, Leistungsfilter erleichtern Tarifwahl
Erhöht die gesetzliche Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Versicherte können mit einer Frist von zwei Monaten ihren alten Vertrag kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln. Wird die Erhöhung zum 1. Januar fällig, läuft die Kündigungsfrist bis 31. Januar. Zum 1. April ist dann der Wechsel in eine neue Kasse möglich. Verbraucher, die bereits seit mehr als 18 Monaten bei ihrer Krankenkasse versichert sind, können jederzeit regulär mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten die Kasse wechseln.
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