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Kfz-Versicherung: Wer darf hinters Steuer?

München (ots)

  • Beliebiger Fahrerkreis erhöht Kfz-Versicherungsbeitrag um 180 Prozent
  • Bei falschen Angaben drohen Beitragsanpassungen und Vertragsstrafen - Notfälle ausgenommen
  • 300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

Grundsätzlich dürfen Personen nur dann einen Pkw nutzen, wenn sie im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben sind. Fahrberechtigte können entweder namentlich benannt oder über ihre familiäre Zugehörigkeit angegeben werden, z. B. das volljährige Kind. Daneben kann auch ein größerer Fahrerkreis eingetragen werden - beispielsweise dürfen alle Personen über 23 Jahre das Auto nutzen.

Die Kfz-Versicherung wird in der Regel umso teurer, je mehr Personen den Pkw fahren dürfen. Denn dadurch steigt statistisch das Unfallrisiko. Ein beliebiger Fahrerkreis verteuert die Kfz-Versicherung im Schnitt um 180 Prozent.1)

"Besonders wenn Fahranfänger*innen in die Kfz-Versicherung ihrer Eltern aufgenommen werden und dadurch der Beitrag steigt, lohnt sich ein Anbietervergleich", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Die Aufschläge für junge Fahrende unterscheiden sich zwischen einzelnen Versicherern deutlich."

Bei falschen Angaben drohen Beitragsanpassungen und Vertragsstrafen - Notfälle ausgenommen

Verursacht jemand einen Unfall und ist nicht in der Kfz-Versicherung eingetragen, greift die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung trotzdem. Bei Falschangaben kann es aber trotzdem teuer werden.

In diesem Fall berechnet der Kfz-Versicherer den Beitrag für das betreffende Versicherungsjahr neu und fordert den Differenzbetrag nach. Je nach Versicherer können zusätzliche Vertragsstrafen beispielsweise in Höhe eines Jahresbeitrags fällig werden. Auch die Fahrenden kann die Versicherung in Regress nehmen - bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch in voller Schadenshöhe.

Notfälle sind aber immer ausgenommen. Bei Kreislaufproblemen auf der Autobahn beispielsweise, darf eine weitere Person das Steuer übernehmen. Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol zählt allerdings nicht als Notfall.

"Manche Assekuranzen versichern zusätzliche Fahrer*innen auch für einige Tage kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr", sagt Dr. Tobias Stuber. "Soll bei der Fahrt in den Urlaub eine weitere Person ans Steuer, lohnt es sich, bei der Kfz-Versicherung nachzufragen."

Vergleichsportale fördern Anbieterwettbewerb - Gesamtersparnis von 318 Mio. Euro im Jahr

Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen Anbietern von Kfz-Versicherungen. So sparten Verbraucher*innen durch den Wechsel innerhalb eines Jahres insgesamt 318 Mio. Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).2)

300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

Bei Fragen rund um die Kfz-Versicherung beraten über 300 CHECK24-Versicherungsexpert*innen an sieben Tagen die Woche persönlich per Telefon oder E-Mail. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge - unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

1)Berechnung anhand eines Musterprofils: https://ots.de/qgDlHj

2)Quelle: WIK-Consult ( https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf)

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kunden sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Privatkunden wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission "Key Principles for Comparison Tools" enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt - unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

Pressekontakt:

Florian Stark, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1169, florian.stark@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

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