Fachverband Betonbohren und -sägen Deutschland e. V.
Vorstand des Fachverbandes Betonbohren und -sägen gewählt - Mitglieder beschließen Ehrenkodex und Satzungsänderung
Bad Arolsen/Potsdam (ots)
Am vergangenen Wochenende fand in Potsdam die diesjährige Jahreshauptversammlung des Fachverbandes Betonbohren und -sägen statt. Die Mitglieder wählten drei Vorstandsmitglieder: Thomas Springer zum Vorsitzenden, Jürgen Rütters zum stellvertretenden Vorsitzenden und Michael Huber zum Beisitzer. Alle drei wurden in ihrem Amt einstimmig bestätigt. "Schwerpunkte für die Arbeit der nächsten Jahre sind das Thema Arbeitssicherheit sowie die Sicherung und Qualifizierung von Fach- und Nachwuchskräften", erklärte Thomas Springer nach der Wahl. "Aktuell erarbeiten wir in Kooperation mit der BG BAU bereits eine Präventionskampagne, um das Bewusstsein für Sicherheit auf den Baustellen in den Köpfen der Mitarbeiter, aber auch auf Auftraggeberseite noch stärker zu verankern." Der Start ist für Herbst 2012 geplant.
Ehrenkodex für Verbandsmitglieder beschlossen
Auf der Jahreshauptversammlung im Vorjahr regten einige Mitglieder die Erarbeitung eines Ehrenkodex an. Ziel war es, die Mitgliedschaft im Fachverband an nachvollziehbare Qualitätskriterien zu binden und bei Nichtbeachtung Möglichkeiten zur Sanktionierung zu erhalten. "Mit Beschluss der diesjährigen Mitgliederversammlung ist dieser Ehrenkodex jetzt Bestandteil unserer Verbandssatzung und für die Mitglieder bindend", erklärt Springer. Für sie gilt der Verhaltensgrundsatz, ihre Leistungen gemäß den Grundsätzen eines seriösen Handwerkers und Kaufmanns anzubieten und auszuführen. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen und nachvollziehbar kalkuliert sein. Regionale Marktlagen und objektspezifische Besonderheiten können hierbei berücksichtigt werden. Über die Einhaltung des im Detail zehn Punkte umfassenden Ehrenkodex wacht ein von der Mitgliederversammlung gewählter Ehrenrat, bestehend aus fünf langjährigen Mitgliedern, die bereits aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden sind. Er entscheidet über den Grad möglicher Verstöße und kann dem Vorstand Sanktionen empfehlen. Diese reichen von einem Verweis des Mitglieds über Bußgelder zugunsten des Verbandes bis hin zum Ausschluss des Mitglieds.
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