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Leichter Anstieg beim Krankenstand im Handwerk Deutliche Zunahme bei den psychischen Erkrankungen

Bergisch Gladbach (ots)

Der Krankenstand der
IKK-Pflichtversicherten im Handwerk ist im Jahr 2007 um 0,1 
Prozentpunkte nur leicht angestiegen. Mit 3,9 Prozent liegt er aber 
immer noch unter der 4-Prozent-Marke. Seit dem Jahr 2001 ist der 
Krankenstand kontinuierlich gesunken. Damals betrug er 5,1 Prozent 
und sank bis zum Jahre 2006 auf 3,8 Prozent.
Das ergab die Analyse des IKK-Bundesverbandes, der die 
Arbeitsunfähigkeitsdaten des Jahres 2007 von 2,5 Millionen 
IKK-Versicherten zugrunde liegen.
Der leichte Anstieg in 2007 hat zwei Ursachen. So sind sowohl die 
Arbeitsunfähigkeitsquote als auch die Anzahl der Fälle leicht 
gestiegen. Dagegen sank die durchschnittliche Dauer pro 
Krankheitsfall.
Insgesamt betrachtet kam somit im Jahre 2007 jeder 
IKK-Pflichtversicherte auf durchschnittlich 14,2 AU-Tage.
"Der leichte Anstieg ist aus meiner Sicht noch keine echte 
Trendwende. Grund zur Besorgnis gibt es noch nicht, auch wenn 
Krankheitstage für Arbeitgeber immer ein Kostenfaktor sind, besonders
auch für kleinere Handwerksbetriebe", erklärte Rolf Stuppardt, 
Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes.
Bei den Krankheitsarten bestimmten nach wie vor Muskel- und 
Skeletterkrankungen (25,6 Prozent der AU-Tage) sowie Verletzungen und
Vergiftungen (17,4 Prozent der AU-Tage) das Krankheitsgeschehen bei 
den IKK-Pflichtversicherten. Gut jeder vierte AU-Tag wird durch 
Muskel- und Skeletterkrankungen hervorgerufen. Allerdings stagniert 
die Zahl der durch diese Krankheiten hervorgerufenen AU-Tage im 
Vergleich zum Vorjahr.
Zugenommen haben die AU-Tage, die durch Atemwegserkrankungen 
verursacht wurden (plus 11,7 Prozent) sowie psychische und 
Verhaltensstörungen (plus 8,5 Prozent AU-Tage.).
"Der Anstieg der psychischen Erkrankungen zeigt uns, dass wir bei 
unseren Angeboten der IKKimpuls-Werkstatt auch hierauf ein Augenmerk 
richten müssen. Denn nachdem im letzten Jahr der Anstieg dieser 
Erkrankungen nur gering war, setzt sich jetzt wohl der Trend des 
deutlichen Anstiegs der letzten Jahre fort", so Stuppardt.
Zudem gehören psychische Störungen zu den Krankheitsarten mit der 
längsten Krankheitsfalldauer.
Detaillierte Ergebnisse zur Gesundheitssituation im Handwerk mit 
einem Überblick über Besonderheiten in den Gewerbegruppen und 
verschiedenen Berufen des Handwerks sowie über Krankheitsschwerpunkte
nach Alter und Geschlecht veröffentlicht der IKK-Bundesverband 
jährlich in seinem Berichtsband "Arbeit und Gesundheit im Handwerk". 
Der nächste Band erscheint voraussichtlich im August.
Glossar der Fachausdrücke
Krankenstand: Der Krankenstand gibt den Anteil der Arbeitszeit in 
Prozent an, die an einem beliebigen Kalendertag des 
Auswertungszeitraums krankheitsbedingt ausfällt. Der Anschaulichkeit 
halber bedeutet das auf Personen bezogen, dass bei einem Krankenstand
von 5 Prozent in einem Betrieb an jedem Kalendertag rechnerisch 5 
Prozent der Beschäftigten krankheitsbedingt fehlen.
Falldauer: Die Falldauer gibt an, wie viele Tage ein 
Krankheitsfall durchschnittlich gedauert hat. Die Zahl der AU-Tage je
Fall liefert einen ersten Hinweis auf die Schwere einer Erkrankung.
AU-Fälle: Als ein Arbeitsunfähigkeitsfall (AU-Fall) wird eine 
krankheitsbedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz bezeichnet, für die 
in der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Diagnose 
angegeben wird. Einem AU-Fall können dabei mehrere AU-Bescheinigungen
(Erstbescheinigung und Folgebescheinigung) zugrunde liegen. Die 
AU-Tage der unterschiedlichen Bescheinigungen werden summiert.
AU-Quote: Die AU-Quote gibt den Anteil der Versicherten an, für 
die mindestens eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 
innerhalb des Auswertungszeitraums vorliegt. Eine AU-Quote von 65 
Prozent bedeutet also, dass von 100 IKK-Versicherten 65 mindestens 
einmal krank geschrieben wurden.
AU-Tage: Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) sind alle Tage 
krankheitsbedingter Abwesenheit von der Arbeit, für die der IKK eine 
ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Unberücksichtigt
bleiben daher insbesondere Erkrankungen von nur ein oder zwei Tagen 
Dauer, für die in vielen Fällen keine 
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen muss. Alle Angaben 
beziehen sich auf Kalendertage. Bei der Zählung der AU-Tage werden 
also auch Wochenenden und Feiertage mitgezählt.
- Diese Pressemeldung mit ergänzenden Grafiken sowie ein Interview
zum Thema (O-Ton-Service/mp3-Datei) finden Sie auch im Internet unter
http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/presse/aktuelle-pressemeldungen/1
21340,i=l.html

Pressekontakt:

Kontakt:
IKK Bundesverband
Pressesprecher: Joachim Odenbach
Tel.: (02204) 44-111
Fax: (02204) 44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de

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