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IKK e.V.

Krankenkassen garantieren berechtigte Ansprüche
Bundesverfassungsgericht fällt Grundsatzurteil zu Einmalzahlungen

Bergisch Gladbach (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen
   Krankenversicherung
   AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
   Bundesknappschaft, Bochum
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Nach dem heutigen Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Behandlung von Einmalzahlungen in der Sozialversicherung betonen
die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung, dass jeder
Versicherte davon ausgehen kann, dass seine sich hieraus ergebenden
Ansprüche befriedigt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Rechtslage in Teilen
für verfassungswidrig erklärt und der Bundesregierung bis zum
30.06.2001 aufgegeben, entsprechende gesetzliche Klarstellungen
vorzunehmen. Wie diese aussehen sollten, haben die gesetzlichen
Krankenkassen bereits skizziert und in die politische Diskussion
eingebracht.
Die Krankenkassen werden nach der nunmehr notwendigen gesetzlichen
Änderung, die spätestens zum 30.06.2001 zu erfolgen hat, unverzüglich
aktiv werden, so dass Versicherte keine Maßnahmen zur Wahrung ihrer
Interessen ergreifen müssen.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.g-k-v.com
Federführend für die Veröffentlichung:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK-BV)
Ansprechpartner: Pietro Nuvoloni
Friedrich-Ebert-Str. (TechnologiePark), 
51429 Bergisch Gladbach
Telefon: (02 2 04) 44-151/-111 
Telefax: (0 22 04) 44-455

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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