Krankenkassen garantieren berechtigte Ansprüche
Bundesverfassungsgericht fällt Grundsatzurteil zu Einmalzahlungen
Bergisch Gladbach (ots)
Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach Bundesknappschaft, Bochum See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Nach dem heutigen Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Behandlung von Einmalzahlungen in der Sozialversicherung betonen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung, dass jeder Versicherte davon ausgehen kann, dass seine sich hieraus ergebenden Ansprüche befriedigt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Rechtslage in Teilen für verfassungswidrig erklärt und der Bundesregierung bis zum 30.06.2001 aufgegeben, entsprechende gesetzliche Klarstellungen vorzunehmen. Wie diese aussehen sollten, haben die gesetzlichen Krankenkassen bereits skizziert und in die politische Diskussion eingebracht.
Die Krankenkassen werden nach der nunmehr notwendigen gesetzlichen Änderung, die spätestens zum 30.06.2001 zu erfolgen hat, unverzüglich aktiv werden, so dass Versicherte keine Maßnahmen zur Wahrung ihrer Interessen ergreifen müssen.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com
Federführend für die Veröffentlichung: Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK-BV) Ansprechpartner: Pietro Nuvoloni Friedrich-Ebert-Str. (TechnologiePark), 51429 Bergisch Gladbach Telefon: (02 2 04) 44-151/-111 Telefax: (0 22 04) 44-455
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