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RSA-Gutachten: Kurzfristig wirksame und politisch praktikable Lösungsvorschläge noch nicht in Sicht

Potsdam (ots)

IKK-Bundesverband fordert: Wettbewerb muss sich an qualitativen
Versorgungsformen zum Wohle des Patienten ausrichten
Nach den Vorstellungen der IKK muss ein künftiger Finanzausgleich
in der GKV eine Wettbewerbsordnung entstehen lassen, die Anreize für
die bessere Versorgung der Versicherten setzt. Gleichzeitig muss
Risikoselektion in der GKV ausgeschlossen werden. Die
Zwischenergebnisse des von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen
Gutachtens lassen aus Sicht des IKK-Bundesverbandes noch nicht
erkennen, ob die Gutachter in der Lage sein werden, der Politik und
den gesetzlichen Krankenkassen kurzfristig wirksame und politisch
akzeptable Reformvorschläge zu unterbreiten. "Vieles", so Wilfried
Schleef, Verwaltungsratsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes, "wird
sich erst abschließend beurteilen lassen, wenn die Gutachter im
Januar nächsten Jahres ihren Endbericht vorlegen."
Das IKK-System teilt den Leitgedanken des RSA-Gutachtens, den
Wettbewerb um qualitative Versorgungsformen zum Wohle des Patienten
zu stärken. Mit den bisher berücksichtigten Faktoren (Alter,
Geschlecht, Erwerbsminderung) sehen die Gutachter Morbidität nur
unzureichend erfasst. Sie schlagen daher vor, die Morbidität künftig
diagnosebezogen abzubilden.
Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs zur Eindämmung der
Risikoselektion in der Gesetzlichen Krankenversicherung sehen die
Innungskrankenkassen den kurzfristigen Vorschlag der Gutachter,
nämlich die Einführung eines so genannten Hochrisiko-Pools,
skeptisch. Schleef wörtlich: "Ein Hochrisiko-Pool ist nach unserer
Auffassung strategieanfällig und manipulationsoffen. Er hat eine
deutliche Nähe zum aus der Vergangenheit bekannten kostentreibenden
Ausgabenausgleich in der Krankenversicherung der Rentner."
Kritisch zu hinterfragen ist auch, ob die Einführung eines so
genannten Hochrisiko-Pools politisch überhaupt diskutabel ist, muss
doch jede Veränderung im RSA auch die Zustimmung der Mehrheit des
Bundesrates, also der CDU/CSU-geführten Bundesländer finden.
Zugleich erneuern die Innungskrankenkassen ihre Forderung, den RSA
zu reformieren, um die Datenqualität und die Transparenz des
Verfahrens zu verbessern. Vor allem müsse der RSA in seinen
Auswirkungen auf die Beitragssätze planbarer werden.
Schleef erläuterte auf der Bundestagung der Innungskrankenkassen
in Potsdam, dass IKK-Bundesverband, AOK-Bundesverband und der VdAK
ein Ergänzungsgutachten durch die Professoren Lauterbach und Wille in
Auftrag gegeben hätten, welches die Reform des RSA mittels so
genannter Wechslerprofile untersuchen soll. Der IKK-Bundesverband
erwartet einen Vorschlag, der innerhalb der gegebenen RSA-Strukturen
das Problem der Risikoselektion minimiert, kurzfristig umsetzbar ist
und auch zwischen Bundestag und Bundesrat konsensfähig ist.
Die Bundestagung der Innungskrankenkassen findet alle fünf Jahre
statt. Sie führt sämtliche Entscheidungsträger des IKK-Systems
zusammen und dient dazu, sozial- und gesundheitspolitische Fragen zu
erörtern. Zugleich finden Weichenstellungen für die weitere
Ausrichtung der Kassenart im Wettbewerb statt.
- Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.ikk.de -
Pressesprecher
Pietro Nuvoloni
Tel.: 0331 - 274 9252
Fax:  0331 - 274 9201
E-Mail:  pietro.nuvoloni@bv.ikk.de
Friedrich-Ebert-Straße
Telefon: (0 22 04)44-0
Fax.:    (0 22 04)44-4 55
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E-Mail:  ikk-bundesverband@bv.ikk.de
51429 Bergisch Gladbach
Internet: www.ikk.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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