IKK-Bundesverband lehnt Abkehr von der gemeinsamen Selbstverwaltung ab
Deutsches Zentrum für Qualität in der Medizin kann nur Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung werden
Bergisch-Gladbach (ots)
Die Verwaltungsratsvorsitzenden des IKK-Bundesverbandes, Wilfried Schleef und Hans-Jürgen Müller, begrüßen die Idee, mehr Qualität in die medizinische Versorgung zu bringen. Dies jedoch losgelöst von der Selbstverwaltung über ein isoliertes "Deutsches Zentrum für Qualität in der Medizin" zu tun, sei nicht der richtige Weg. Ein von der Selbstverwaltung getrenntes Institut sei ein großer Schritt in Richtung Entdemokratisierung und Bürokratisierung. Dies dürfe keinesfalls mit Mitteln der Solidargemeinschaft finanziert werden. "Ein deutsches Zentrum für Qualität in der Medizin" müsse integraler Bestandteil der Arbeit der gemeinsamen Selbstverwaltung sein. Im Grunde sei es konsequent, den Koordinierungsausschuss als Zentrum für Qualität handlungsfähig auszubauen, erklärte Schleef.
Für Müller steht fest, dass es keines weiteren Akteurs im Gesundheitswesen bedarf. "Wir haben mit dem Koordinierungsausschuss ein legitimiertes Gremium, das die Aufgabe erfüllen kann. Statt neue Institutionen zu gründen, sollte die Politik lieber die Selbstverwaltung stärken. Wir müssen den erst im Jahr 2000 eingerichteten Koordinierungsausschuss in seiner Funktionsfähigkeit sichern. Dies geht durch eine wirksame Konfliktlösung, um schnelle Entscheidungen zu erzielen, und eine Absicherung der Finanzierung."
Ein Institut würde außerdem auch nicht zur Effizienzsteigerung beitragen, da es den gleichen Recherchenotwendigkeiten unterliegen würde wie die Selbstverwaltungsarbeit.
Die Debatte um das Institut sei gleichzeitig eine Entscheidung, ob Deutschland an der gemeinsamen Selbstverwaltung festhalte oder sich dem englischen Weg der Staatsmedizin nähere. Wie die Erfahrungen des vielfach als Gegenmodell zitierten britischen NICE (National Institut for Clinical Exellence) zeigen, werden mit einer staatlichen Konstruktionen weder interessierte Einflussnahmen der Industrie noch der Politik verhindert; zugleich wird in Großbritannien die Intransparenz von Entscheidungsgründen bemängelt. Dagegen weist das deutsche Modell der gemeinsamen Selbstverwaltung in Folge der Repräsentanz unterschiedlicher Organisationen grundsätzlich die Tendenz zu Transparenz der Entscheidungsverfahren auf. Gerade durch das Zusammenwirken jeweils mehrerer Vertreter der Leistungserbringer- und der Krankenkassenseite wird gewährleistet, dass sich die unterschiedlichen Interessenvertreter wechselseitig kontrollieren und so eine die Einzelinteressen neutralisierende bzw. relativierende Bewertung erzeugen. Eine in der Selbstverwaltung gefällte Entscheidung ist ein tragfähiger Kompromiss, mit dem zusätzlichen Vorteil, dass die Träger der Entscheidung auch selbst für die praktische Umsetzung zuständig sind. Dies erhöht die Akzeptanz.
Falls die Ministerin aber an ihrer Überlegung festhalte, ein solches Zentrum zu gründen, müsse dieses an die gemeinsame Selbstverwaltung angegliedert werden. Nur durch eine Anbindung des Institutes an die Selbstverwaltung ist nach Ansicht von Schleef und Müller auch gewährleistet, dass die für die praktische Umsetzung der Entscheidungen erforderliche Akzeptanz erreicht werde.
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