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Verbraucherschutz in der Hilfsmittelversorgung
IKK Bundesverband betreibt aktive Qualitätssicherung

Bergisch Gladbach (ots)

Auch in der Hilfsmittelversorgung wird
der Verbraucherschutz groß geschrieben. Mit über 16.000 Produkten,
von denen allein mehr als 1.800 binnen der letzten 18 Monate ins
Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wurden, stehen Menschen mit
Behinderungen bei entsprechender Verordnung eine enorme Anzahl an
Hilfsmitteln zu Verfügung. Um Versicherte und Patienten vor
qualitativ minderwertigen oder überflüssigen Hilfsmitteln zu
schützen, werden alle Hilfsmittel eingehend geprüft. Der
IKK-Bundesverband betont, dass nur Produkte höchster Qualität dann in
das Verzeichnis aufgenommen werden. Immerhin 70 Prozent der Anträge
auf Aufnahme in dieses Verzeichnis werden positiv beschieden. Dieser
hohe Satz macht auch deutlich, dass Hersteller mittlerweile wissen,
dass sich nur Qualität bei den Krankenkassen durchsetzen kann. "Für
den Versicherten bedeutet dies, dass das Verzeichnis auch als eine
Art Qualitätspositivliste dienen kann. Denn Versicherte können sicher
sein, jedes Hilfsmittel, das im Verzeichnis steht und somit
grundsätzlich von der Krankenkasse im individuellen Versorgungsfall
bezahlt  werden kann, entspricht höchsten qualitativen Ansprüchen.",
erklärt Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des
IKK-Bundesverbandes.
30 Prozent der Anträge werden abgelehnt, weil die Produkte
entweder Qualitätsmängel aufweisen, oder reine Gebrauchgegenstände
des täglichen Lebens sind. Diese Artikel, die zu Lasten der
Solidargemeinschaft verkauft werden sollen, helfen den Versicherten
mit Behinderung nicht, ganz im Gegenteil können Einzelne sogar
schaden. Gerade deshalb ist die Qualitätssicherung durch die
Krankenkassen von großer Bedeutung.
Bei qualitativ hochwertigen Produkten bekommt der Versicherte nach
entsprechender ärztlicher Verordnung auch den neuesten Stand der
Entwicklung. Durch eine kurze Bearbeitungszeit werden neue
Hilfsmittel binnen weniger Wochen bewertetet und bei positivem
Bescheid im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Dadurch kann die
Versorgung der Versicherten mit hochwertigen und neuartigen
Hilfsmitteln sichergestellt und stetig weiterentwickelt werden.
Hilfsmittel sind Mittel oder Produkte, die den Erfolg einer
Behandlung sichern oder Menschen mit Behinderungen helfen, die
Behinderungen auszugleichen. Dazu gehören beispielsweise
Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte und sogar Blindenhunde.
Hilfsmittelverzeichnis ist die Auflistung aller Hilfsmittel, die von
der Gesetzlichen Krankenversicherung nach individueller Verordnung
bezahlt werden können. Es enthält auch  Angaben darüber, bei welchen
Indikationen ein Hilfs- oder Pflegehilfsmittel eingesetzt werden
kann.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter www.ikk.de

Pressekontakt:

Joachim Odenbach
Tel: 02204/44-111
Fax: 02204/44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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