Verbraucherschutz in der Hilfsmittelversorgung
IKK Bundesverband betreibt aktive Qualitätssicherung
Bergisch Gladbach (ots)
Auch in der Hilfsmittelversorgung wird der Verbraucherschutz groß geschrieben. Mit über 16.000 Produkten, von denen allein mehr als 1.800 binnen der letzten 18 Monate ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wurden, stehen Menschen mit Behinderungen bei entsprechender Verordnung eine enorme Anzahl an Hilfsmitteln zu Verfügung. Um Versicherte und Patienten vor qualitativ minderwertigen oder überflüssigen Hilfsmitteln zu schützen, werden alle Hilfsmittel eingehend geprüft. Der IKK-Bundesverband betont, dass nur Produkte höchster Qualität dann in das Verzeichnis aufgenommen werden. Immerhin 70 Prozent der Anträge auf Aufnahme in dieses Verzeichnis werden positiv beschieden. Dieser hohe Satz macht auch deutlich, dass Hersteller mittlerweile wissen, dass sich nur Qualität bei den Krankenkassen durchsetzen kann. "Für den Versicherten bedeutet dies, dass das Verzeichnis auch als eine Art Qualitätspositivliste dienen kann. Denn Versicherte können sicher sein, jedes Hilfsmittel, das im Verzeichnis steht und somit grundsätzlich von der Krankenkasse im individuellen Versorgungsfall bezahlt werden kann, entspricht höchsten qualitativen Ansprüchen.", erklärt Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes.
30 Prozent der Anträge werden abgelehnt, weil die Produkte entweder Qualitätsmängel aufweisen, oder reine Gebrauchgegenstände des täglichen Lebens sind. Diese Artikel, die zu Lasten der Solidargemeinschaft verkauft werden sollen, helfen den Versicherten mit Behinderung nicht, ganz im Gegenteil können Einzelne sogar schaden. Gerade deshalb ist die Qualitätssicherung durch die Krankenkassen von großer Bedeutung.
Bei qualitativ hochwertigen Produkten bekommt der Versicherte nach entsprechender ärztlicher Verordnung auch den neuesten Stand der Entwicklung. Durch eine kurze Bearbeitungszeit werden neue Hilfsmittel binnen weniger Wochen bewertetet und bei positivem Bescheid im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Dadurch kann die Versorgung der Versicherten mit hochwertigen und neuartigen Hilfsmitteln sichergestellt und stetig weiterentwickelt werden.
Hilfsmittel sind Mittel oder Produkte, die den Erfolg einer Behandlung sichern oder Menschen mit Behinderungen helfen, die Behinderungen auszugleichen. Dazu gehören beispielsweise Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte und sogar Blindenhunde. Hilfsmittelverzeichnis ist die Auflistung aller Hilfsmittel, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung nach individueller Verordnung bezahlt werden können. Es enthält auch Angaben darüber, bei welchen Indikationen ein Hilfs- oder Pflegehilfsmittel eingesetzt werden kann.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter www.ikk.de
Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Tel: 02204/44-111
Fax: 02204/44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de
Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell