Erstes Deutsches Fernsehen/ARD
Dienstag, 12. Oktober 2004, 21.55
Uhr
Plusminus
Totale Konto-Überwachung
Wie Finanzbehörden ab
2005 die Bürger kontrollieren können
München (ots)
In Deutschland rollt eine gewaltige Überwachungsaktion auf Bankkunden zu: Ab April 2005 können Finanzbehörden heimlich Kontendaten abrufen, ohne dass der steuerpflichtige Bürger etwas davon bemerkt. Die Vorbereitungen dazu sind im vollen Gange. Das Bundesamt für Finanzen richtet zur Zeit Leitungen zu allen Banken und Sparkassen ein, um feststellen zu können, wo die Kunden Konten unterhalten. Die Kreditinstitute müssen Datenbanken bereitstellen, auf denen Namen und Adressen sämtlicher Kunden gespeichert sind. Zum umfassenden Datenabgleich bekommen die Bundesbürger ab 1. April 2005 ein lebenslang gültiges bundeseinheitliches Ordnungsmerkmal verpasst. Gegenüber dem ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus äußerte der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, seine Bedenken über dieses Vorgehen des Staates, der diese Maßnahmen ursprünglich für die Terrorismusbekämpfung eingeführte hat: "Aber jetzt geht es ja um ganz andere Zwecke und ich halte es doch für sehr fragwürdig, dass praktisch eine Maßnahme, die zunächst nur für die Terrorismusbekämpfung gedacht war, jetzt im Rahmen des ganz normalen Besteuerungsverfahrens und für den Abruf durch beliebige andere Behörden noch erweitert werden soll." Der Strafrechtler Prof. Dr. Erich Samson kommt in einem Gutachten im Auftrag des Genossenschaftsverbandes Norddeutschland e. V. zu dem Ergebnis, dass der automatisierte Abruf von Kontoinformationen schlicht verfassungswidrig sei. Das Bundesamt für Finanzen hält das nicht so für gravierend, sagt ihr Präsident Jochen Wendelstorf: "Gravierend, ist dass das Steueraufkommen des Staates gesichert wird. Deshalb greift man zu solchen Mitteln."
ots-Originaltext: BR Bayerischer Rundfunk
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